Regierungspräsidium Darmstadt

RP Darmstadt veröffentlicht Rückrufaktionen mit neuer App

Darmstadt. Seit dem 18. Juni 2024 steht die neue App „lebensmittelwarnung.de“ in den beiden großen App-Stores für die Betriebssysteme iOS und Android zum Download zur Verfügung. Erstmals haben Verbraucherinnen und Verbraucher damit die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die neuesten Rückrufaktionen informieren zu lassen – mit konfigurierbaren Push-Benachrichtigungen direkt auf das eigene Smartphone.

Die neue App wurde im Rahmen einer Bund-Länder-Kooperation gemeinsam konzeptioniert, finanziert, entwickelt und ausgestaltet. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt war in den vergangenen Jahren intensiv in die Arbeit der dafür verantwortlichen Projektgruppe eingebunden. „Mit der neuen App können wir nun endlich eine direkte Verbindung zwischen der staatlichen Lebensmittelkontrolle und allen interessierten Verbraucherinnen und Verbrauchern aufbauen und gesundheitlich relevante Informationen in Echtzeit zur Verfügung stellen“, sagt der für den Verbraucherschutz verantwortliche Dezernatsleiter Dr. Tobias Lackner.

„Der erfolgreiche Abschluss des Projektes ist auch ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit des Bundes und der 16 Bundesländer“, hebt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt hervor. „Hier ist trotz unterschiedlichster Zuständigkeiten die Entwicklung einer gemeinsamen und bundeseinheitlichen Lösung gelungen.“

Das Bild zeigt zwei QR-Codes, die zu Smartphone-Apps führen.

Das RP Darmstadt war nicht nur an der Entwicklung der neuen App beteiligt, sondern ist nun auch im Regelbetrieb für die Einstellung von Meldungen aus Hessen verantwortlich. Seit der Inbetriebnahme vor zwei Wochen wurden seitens des RP bereits drei Meldungen auf der neuen Plattform veröffentlicht. Im ersten Fall ging es in der vergangenen Woche um eine Grüne Soße, bei welcher auf der Verpackung ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum ausgewiesen wurde. Anfang dieser Woche wurde eine Meldung über zwei verschiedene Beikost-Gläschen für Säuglinge und Kleinkinder veröffentlicht, da in beiden Produkten zu hohen Belastungen mit dem Schimmelpilzgift Aflatoxin festgestellt wurden. Zuletzt hat das RP gestern eine Meldung einer Bolognese- und einer BBQ-Sauce wegen nicht deklariertem Gluten eingestellt. „Die Abläufe haben in allen Fällen gut funktioniert und auch technisch läuft das System stabil“, ist Dr. Lackner zufrieden. Rückmeldungen aus den Reihen der App-Nutzerinnen und -Nutzer über das bereitgestellte Feedback-Formular sind jederzeit willkommen.

Hintergrund:

Das Portal lebensmittelwarnung.de ist die offizielle Plattform von Bund und Ländern, die Verbraucherinnen und Verbraucher deutschlandweit über Rückrufe und sonstige relevante Meldungen aus den Bereichen Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Mittel zum Tätowieren sowie Baby- und Kinderprodukte informiert. Die zuständigen Behörden der 16 Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizieren hier im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Informationen zu Produkten, die möglicherweise gesundheitsgefährdend beziehungsweise aus anderen Gründen für den Verzehr ungeeignet sind oder Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen können. Zudem werden auf lebensmittelwarnung.de weiterführende Informationen zu Gesundheitsgefahren sowie Handlungsempfehlungen angeboten. Im Glossar werden häufig genutzte Begriffe und Themen erläutert. Die FAQ enthalten viele hilfreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen. Außerdem ist vorgesehen, das Portal als Kommunikationsmedium, zum Beispiel in Krisensituationen, zu nutzen. Das RP Darmstadt ist für die Veröffentlichung von Meldungen zuständig, sofern das für den Rückruf verantwortliche Unternehmen seinen Sitz in Hessen hat.

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