Darmstadt. In Schlachtbetrieben ist der Tierschutz von ebenso zentraler Bedeutung wie die Lebensmittelsicherheit. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zurecht, dass die strengen Tierschutzvorgaben eingehalten werden und Tiere nicht unnötig leiden müssen. Hierzu haben Schlachtbetriebe zahlreiche rechtliche wie fachliche Vorgaben zu beachten und mit technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Die Tierschutzbehörden kontrollieren die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die Betriebe und tragen für die Abstellung etwaiger Mängel Sorge.
Bevor ein Betrieb Tiere schlachten darf, benötigt er eine lebensmittelrechtliche Zulassung. Für die in Südhessen gelegenen Schlachtbetriebe ist hierfür das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) zuständig. In seiner Funktion als Zulassungsbehörde überprüft das RP dabei nicht nur die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben, sondern stellt auch sicher, dass alle Tierschutzstandards durch die Betriebe umgesetzt werden. Erst nach einer Abnahme vor Ort kann der Betrieb eine vorläufige Zulassung erhalten und erste Schlachtungen durchführen. Im Rahmen einer grundsätzlich unangekündigten zweiten Kontrolle wird dann überprüft, ob dem Betrieb eine dauerhafte Zulassung erteilt werden kann. Zum Jahreswechsel verfügten zuletzt 114 Schlachtbetriebe im Regierungsbezirk Darmstadt über diese sogenannte endgültige Zulassung für die Schlachtung unterschiedlicher Tierarten.
Nach der Zulassung eines Schlachtbetriebes ist zunächst die örtliche Veterinärbehörde des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt für die Überwachung des Tierschutzes im Rahmen der Schlachtung verantwortlich. Die Kontrollvorgaben in Hessen sehen jedoch vor, dass in Schlachtbetrieben in bestimmten Abständen eine anstehende Tierschutzkontrolle gemeinsam mit dem RP durchgeführt werden muss, um der besonderen Verantwortung für den Tierschutzes gerecht zu werden.
Diese gemeinsamen Kontrollen finden in risikoorientierten Abständen statt, erfolgen grundsätzlich unangekündigt und werden während der laufenden Schlachtung durchgeführt. Spezialisierte Veterinäre beider Behörden und technische Sachverständige des RP arbeiten dabei interdisziplinär zusammen, um sämtliche Schritte des Schlachtprozesses zu überprüfen. Dies beinhaltet die artgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere vor der Schlachtung, den schonenden Zutrieb in den Schlachtbereich, die korrekte Ruhigstellung der Tiere für die Betäubung, die ordnungsgemäße Durchführung der Betäubung selbst, die korrekte Durchführung geeigneter Betäubungskontrollen sowie die zügige Entblutung der Tiere bis zum Eintritt des Todes.
Im Rahmen der gemeinsamen Kontrollen erhalten die Schlachtbetriebe nach eingehender technischer Überprüfung durch das RP auch Rückmeldung zu den von ihnen genutzten Betäubungseinrichtungen sowie zur korrekten Anwendung dieser Geräte. Bei elektrischen Anlagen wird durch entsprechende Messungen parallel zum durchgeführten Betäubungsvorgang die Leistungsfähigkeit der Anlage hinsichtlich der erreichten Stromstärke, Frequenz und Durchströmungsdauer für verschiedene Tierkategorien beurteilt. Durch die technische Überprüfung mithilfe einer standardisierten Testumgebung können etwaige Fehlfunktionen frühzeitig erkannt und abgestellt werden, um eine optimale Betäubungswirkung sicherzustellen. Unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erhalten die Schlachtbetriebe dabei auch wichtige Hinweise zur optimalen Handhabung und Konfiguration ihrer Betäubungseinrichtungen.
Mit seinen eingehenden Kontrollerfahrungen engagiert sich das RP auch in der Gremienarbeit für die Verbesserung des Tierschutzes im Rahmen der Schlachtung, wo beispielsweise neue Standards für die Schlacht- und Betäubungstechnik erarbeitet oder tierschutzrechtliche Normen weiterentwickelt werden.