Die Grube Prinz von Hessen.

Regierungspräsidium Darmstadt

RP entscheidet über Wasserentnahme aus Grube Prinz von Hessen

Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat über die Anträge der Xella Deutschland GmbH zur Wasserentnahme aus der Grube Prinz von Hessen entschieden. Dadurch wird der wasserrechtliche Bescheid der Stadt Darmstadt von 1967 geändert und die jährlich erlaubte Menge an den tatsächlichen Verbrauch angepasst. Außerdem darf ein vorhandener Steg am Ufer des Baggersees abgerissen werden, um an gleicher Stelle eine neue Rohrleitung zu errichten.

Xella darf künftig nur noch jährlich 78.000 Kubikmeter Wasser (statt bislang 93.600 Kubikmeter) aus der Grube entnehmen. Die täglich maximal erlaubte Menge bleibt hingegen bei 300 Kubikmetern und die stündliche Höchstmenge bei 30 Kubikmetern. Dies muss die Firma jeweils durch eine Messanlage (Wasserzähler) sicherstellen. Außerdem muss die Pumpe zur Wasserentnahme im See mit einem engmaschigen Korb zum ausreichenden Schutz von Fischen versehen werden und der Wasserstand in der Grube muss täglich erfasst werden. Falls dieser unter 166,80 Meter über Normal Null fällt, muss die Firma das RP verständigen, einen Bericht erstellen und das weitere Vorgehen mit der Behörde abstimmen.

Der Bescheiderteilung sind umfangreiche naturschutz-, fischerei- und wasserrechtliche Prüfungen durch das RP vorausgegangen.

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