Regierungspräsidium Darmstadt

RP erlaubt Gemeinde Trebur Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Um den Japankäfer zu bekämpfen hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt der Gemeinde Trebur gestattet, pflanzliche Abfälle aus dem Gemeindegebiet zu verbrennen. Voraussetzung dafür ist, dass dies unter Aufsicht der Feuerwehr geschieht. Verbrannt werden sie auf einer freien Fläche gegenüber dem kommunalen Wertstoffhof. Die Erlaubnis gilt ab sofort bis zum 31. Oktober.

Der nun ausgestellte Genehmigungsbescheid geht auf einen Antrag der Gemeinde Trebur zurück und steht im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Japankäfers. Beim Japankäfer handelt es sich um einen invasiven Fraßschädling, der zahlreiche Pflanzen befällt und deshalb aufgrund einer Allgemeinverfügung des Pflanzenschutzdienstes des RP Gießen zu bekämpfen ist. Grünschnitt, der in einer sogenannten Befallszone von einem Kilometer um den Fundort anfällt, darf von Mai bis Ende September nicht aus diesem Bereich herausgebracht werden. Dies gilt auch für die sogenannte Pufferzone, mit der der Fundort auf einen Bereich mit einem Radius von sechs Kilometern erweitert ist.

Bei dem Bescheid des RP Darmstadt handelt es sich um eine Ausnahmezulassung zur Beseitigung von Abfällen. Diesen hat das RP erteilt, weil die pflanzlichen Abfälle so behandelt werden müssen, dass eine Verbreitung des Japankäfers verhindert wird. Andere Behandlungsverfahren wurden ebenfalls geprüft, waren jedoch nicht geeignet, um die Anforderungen zu erfüllen. Eine solche Ausnahmezulassung darf nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlassen werden und nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Aufgrund der örtlichen Lage wird das Verbrennen unter Auflagen zugelassen, die sowohl den Brandschutz sicherstellen als auch die Belästigung der Bevölkerung durch Rauch oder Gerüche minimieren.

Das Verbrennen muss zu festgelegten Zeiten und unter ständiger Aufsicht der Feuerwehr erfolgen. Die technischen Anforderungen wurden in Anlehnung an eine bestehende Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle festgelegt. Der Bescheid ist mit dem Brandschutz des Kreises Groß-Gerau und mit dem Pflanzenschutzdienst abgestimmt.

Hintergrund

Abfälle müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich verwertet werden. Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle wie Grün- und Astschnitt. Die Gartenabfälle lassen sich beispielsweise durch Kompostierung verwerten, entweder im eigenen Garten oder – bei größeren Mengen – in einer entsprechenden Anlage. Durch die Abgabe in einer entsprechenden Recyclinganlage ist es möglich, Abfälle zu Holzhackschnitzeln zu verarbeiten, aus welchen anschließend Energie gewonnen werden kann.

Das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Hierbei sind insbesondere die Vorgaben der aktuellen „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ einzuhalten.

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