Vor gut 35 Jahren hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt über 3.000 Hektar der hessischen Mainauen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen – ein wichtiger Naturraum inmitten des Rhein-Main-Gebiets. Dieser erstreckt sich überwiegend als Grünland entlang des Mains von der bayerischen Landesgrenze bis zur Stadtgrenze von Wiesbaden, wobei die Auen in Wiesbaden und Frankfurt durch eigene LSG geschützt werden. Das RP Darmstadt als Obere Naturschutzbehörde plant nun, die Verordnung für das LSG „Hessische Mainauen“ zu modernisieren und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen.
Die Abgrenzung soll künftig auf einer genaueren Karte erfolgen. Außerdem sollen die einzelnen Zonen des Schutzgebietes in verschiedenen Bereichen der Landschaft angepasst werden. Grundlage hierfür ist die aktuelle Situation in den Auen als Überschwemmungsgebiet. Übergeordnetes Ziel der neuen Verordnung soll sein, diese Landschaft mit ihrer hohen Bedeutung für die Erholung, den Klimahaushalt und die Landwirtschaft zu sichern sowie als Retentionsraum zu erhalten. Gerade mit Blick auf den Klimawandel und zunehmende Extremwetter-Ereignisse wird die Sicherung natürlicher Flächen für die Wasser-Rückhaltung immer wichtiger.
Die Unterlagen zur Novellierung der Schutzgebietsverordnung inklusive Karten sind vom 20. Juni bis zum 20. August auf der Website des RP Darmstadt einsehbar. Einwendungen und Anregungen zum Entwurf der neuen Verordnung sind bis zum 29. August 2025 beim Regierungspräsidium möglich (Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt; Naturschutz-Schutzgebiete@rpda.hessen.de).