Wassertropfen

Regierungspräsidium Darmstadt

RP erteilt dem Wasserverband Kinzig Wasserrechte für seine Brunnen in der Gemeinde Birstein

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat dem Wasserverband Kinzig (WVK) Wasserrechte zur Entnahme von Grundwasser aus drei Brunnen im Ortsteil Kirchbracht sowie einem Brunnen im Ortsteil Illnhausen erteilt.

Darmstadt/Birstein. Der Wasserverband Kinzig beliefert seine Verbandsmitglieder, die Stadt Frankfurt und die Stadt Hanau sowie den Main-Kinzig-Kreis, um die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Hierzu hat er eine gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser in einer Höhe von 1.650.000 Kubikmeter im Fördergebiet Kirchbracht sowie eine einfache Erlaubnis über 400.000 Kubikmeter pro Jahr im Brunnen Illnhausen beantragt.

Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens wurden die vorliegenden Antragsunterlagen sowie auch die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Einwendungen vom RP Darmstadt detailliert geprüft und bewertet. Die Entnahmen werden zugelassen, da nach Auswertung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auch unter Berücksichtigung des Klimawandels ausreichend Grundwasser vorhanden ist. Darüber hinaus sorgen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen dafür, dass das Grundwasser nachhaltig sowie umweltschonend gewonnen werden kann.

Für das Fördergebiet Kirchbracht konnte dem WVK, entsprechend des zuletzt bestehenden Wasserrechts sowie der Betriebserfahrungen, nur für 1.095.000 Kubikmeter pro Jahr eine gehobene Erlaubnis erteilt werden. Für die darüber hinausgehenden Mengen in der Höhe von 555.000 Kubikmeter pro Jahr erhält der WVK nur eine einfache Erlaubnis, in die bei Bedarf eingegriffen werden kann. Beide Zulassungen sind an klar definierte Grenzgrundwasserstände sowie ein umfangreiches Monitoring geknüpft. Bei einer Unterschreitung der Grenzgrundwasserstände muss die Grundwasserentnahme unverzüglich eingestellt werden. Dies sorgt dafür, dass eine Übernutzung des Grundwassers und damit negative Einflüsse auf Natur sowie Umwelt ausgeschlossen werden können. Zudem wurden die Wasserrechte auf 20 Jahre begrenzt. Dies basiert auf den aktuellen Klimaprojektionen, die nach Auswertung des HLNUG sowie anerkannter Fachverbände für diesen Zeitraum eine allenfalls moderate Veränderung der Grundwasserneubildung prognostizieren.

Für den Brunnen in Illnhausen existierte bislang kein längerfristiges Wasserrecht. Ein Pumpversuch im Jahre 2013 zeigte, dass die hier beantragte Entnahmemenge in dem sensiblen, grundwasserabhängigen Gebiet am Illnhäuser Weiher unter Einhaltung von Grenzgrundwasserständen sowie Mindestabflüssen umweltschonend gewonnen werden kann. Die Zulassung kann daher – unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen und analog zur gängigen Praxis – auf sechs Jahre begrenzt erteilt werden. Während dieser Zeit wird ein umfangreiches Monitoring die bisherigen Ergebnisse verifizieren.

Die ausführliche behördliche Entscheidung ist mitsamt der Antragsunterlagen im Zuge der aktuell laufenden öffentlichen Bekanntmachung auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt frei zugänglich. In der Zeit vom 13.03.2023 bis 27.03.2023 (jeweils einschließlich) liegen alle Informationen im Bauamt der Gemeinde Birstein, Carl-Lomb-Straße 4, täglich während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

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