Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat der Mainova AG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Gasturbinenanlagen im Heizkraftwerk West erteilt. Diese kann die beiden neuen Anlagen damit in Betrieb nehmen. Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt überreichte den abschließenden Genehmigungsbescheid heute vor Ort an Mainova-Technikvorstand Martin Giehl.
Das ist ein Meilenstein für Frankfurt und die Region
Denn durch das Vorhaben und den damit verbundenen Ausstieg aus der Kohleverstromung würden dort die CO₂-Emissionen signifikant reduziert.
Mainova-Vorstand Giehl sagt: „Die Genehmigung ist ein entscheidender Schritt für unser Vorbildkraftwerk und das Ergebnis jahrelanger Planung, Zusammenarbeit und Umsetzung. Mit den neuen Anlagen modernisieren wir unsere Energieerzeugung am Standort grundlegend und stärken die verlässliche Versorgung unserer Heimat mit Wärme und Strom.“
Die beiden neuen Anlagen verfügen jeweils über einen zusatzbefeuerten Abhitzedampferzeuger, zwei 85 Meter hohe Schornsteine sowie die erforderlichen Anlagen- und Prozesstechnik zur Einbindung in die bestehende Infrastruktur. Mit der Änderungsgenehmigung des RP hat das Heizkraftwerks West eine zugelassene Feuerungswärmeleistung von bis zu 808 Megawatt. Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erreicht einen Wirkungsgrad von über 90 Prozent.
Am Standort des Heizkraftwerks West werden derzeit noch zwei Dampfkesselanlagen mit Kohlestaubfeuerung (Blöcke 2 und 3), eine erdgasbefeuerte Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel (Block 4) sowie zwei erdgasbefeuerte Spitzenlast-Dampferzeuger (DE 51 und DE 52) betrieben. Im Rahmen des Kohleersatzprojekts werden die Kohleblöcke 2 und 3 nun durch die beiden vom RP genehmigten Gasturbinenanlagen (Blöcke 11 und 12) ersetzt.
Die erste Teilgenehmigung für das Vorhaben erteilte das RP bereits 2023. Sie umfasste insbesondere die Baugrundarbeiten und die Gründung für die neuen Gasturbinenanlagen. In deren Rahmen wurden die Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens umfassend untersucht und bewertet. Auch die Öffentlichkeit wurde beteiligt, ebenso wie Träger öffentlicher Belange und die im Untersuchungsgebiet liegenden Nachbargemeinden. Ebenfalls noch 2023 genehmigte das RP die Errichtung des Maschinenhauses, des Schaltanlagengebäudes einschließlich der Transformatorenboxen und des Treppenturms des Kesselhauses sowie zur Gründung des Gaskompressorgebäudes einschließlich der zugehörigen Stahlbaukonstruktion.
Mit seiner dritten Teilgenehmigung Anfang 2025 genehmigte das RP Darmstadt weitere bauliche Anlagen, insbesondere das Kesselhaus, das Gasanlagengebäude und Nebenbauwerke sowie wesentlichen maschinentechnischen Komponenten, darunter die Gasturbinen, Abhitzedampferzeuger, Schornsteinen, Rückkühlanlagen, Schaltanlagen und Transformatoren, Gaskompressoren.
Die nun auch vorliegende, vierte Teilgenehmigung umfasst insbesondere Änderungen der zuvor zugelassenen Maßnahmen, die Konkretisierung des Parallelbetriebs während der Inbetriebnahme sowie den Betrieb der errichteten Anlagen und Betriebseinheiten einschließlich des Probe- und Übergangsbetriebs. Zum Anlagenumfang zählen insbesondere die neuen Blöcke 11 und 12 mit den Gasturbinen, den zugehörigen Abhitzedampferzeugern einschließlich der Brennstoffversorgung, zwei Dampfturbinen, das Rückkühlsystem sowie die zugehörigen Nebeneinrichtungen. Darüber hinaus schließt die letzte Teilgenehmigung weitere behördliche Entscheidungen ein. Hierzu gehört insbesondere die Erlaubnis zum Betrieb der Dampfkesselanlage mit den Blöcken 11 und 12.
Die Inbetriebnahme der neuen Gasturbinenanlagen erfolgt im Rahmen einer etwa zwölf Monate dauernden Inbetriebnahmephase, die mit der erstmaligen Zündung der ersten Gasturbinenanlage beginnt. Während dieses Zeitraums werden die bestehenden Steinkohleblöcke zur Absicherung der Wärmeversorgung weiterhin vorgehalten, um die zuverlässige Versorgung der angeschlossenen Wärmeabnehmer jederzeit sicherzustellen. Ein Parallelbetrieb der neuen Gasturbinenanlagen mit den bestehenden Steinkohleblöcken erfolgt ausschließlich bei Bedarf und ist auf das hierfür erforderliche Maß beschränkt. Während der gesamten Inbetriebnahmephase wird die genehmigte Gesamt-Feuerungswärmeleistung von 808 MW eingehalten.
Nach Abschluss der Inbetriebnahmephase ersetzen die neuen Gasturbinenanlagen dann die bestehenden Kohleblöcke 2 und 3. Mit Aufnahme des Regelbetriebs nach Ablauf des Inbetriebnahmejahres werden die Steinkohleblöcke 2 und 3 stillgelegt. Im Regelbetrieb können die Gasturbinenanlagen je nach Wärme- und Strombedarf mit oder ohne Zusatzfeuerung sowie im Bypassbetrieb zur reinen Stromerzeugung betrieben werden. Ergänzend können Block 4 und zwei Spitzenlastdampferzeuger bedarfsgerecht eingesetzt werden, wobei die genehmigte Gesamt-Feuerungswärmeleistung des Standorts eingehalten wird.
Hintergrund
Den ersten (Teil-)Genehmigungsantrag hat die Mainova Anfang 2022 beim RP Darmstadt eingereicht. Das Vorhaben war immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig, wobei es sich um eine Änderungsgenehmigung für eine bestehende Anlage handelte. Das RP führte in der Folge ein vierstufiges Genehmigungsverfahrens mit insgesamt vier Teilen durch.
Mit der Erteilung der vierten und abschließenden Teilgenehmigung am 1. Juni dieses Jahres hat das RP das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das Kohleersatzprojekt abgeschlossen. Damit hat die Behörde über die beantragten Änderungen beim Heizkraftwerk West entschieden. Die Genehmigung umfasst den Betrieb der Gesamtanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.
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Christoph Süß
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