Eine große Gruppe von Menschen steht auf einer Wiese für ein Gruppenfoto bereit.

Regierungspräsidium Darmstadt

RP genehmigt Renaturierung des Bleichenbachs

Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Renaturierung des Bleichenbachs in Gedern und Ortenberg im Wetteraukreis genehmigt. Die wasserrechtliche Plangenehmigung hat Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt heute an die Gerty-Strohm-Stiftung überreicht. Die Frankfurter Stiftung, die schon mehrere Renaturierungsvorhaben im Einzugsgebiet der Nidda durchgeführt hat, finanziert auch dieses gesamte Projekt, einschließlich der Planung.

Die Renaturierung des Bleichenbachs ist eine Umsetzungsmaßnahme nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die für die Kommunen eine Pflichtaufgabe darstellt. Ziel des Projekts ist es, den Bach auf der gesamten Länge von 20 Kilometern naturnah umzugestalten.

Die Renaturierung des Bleichenbachs ist von grundlegender Bedeutung für die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und die Förderung der ökologischen Vielfalt.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Regierungspräsident Hilligardt sagte: „Sie trägt dazu bei, das ökologische Gleichgewicht zu stabilisieren, die Wasserqualität zu verbessern und durch die Anbindung der Auen Hochwasserspitzen zu mindern und Fließgeschwindigkeiten zu verringern. Durch die Rückkehr zu naturnahen Strukturen wird nicht nur der Lebensraum zahlreicher Pflanzen und Tiere gesichert, sondern auch das Zusammenspiel von Wasser, Boden und Klima gestärkt – ein unverzichtbarer Beitrag für eine nachhaltige und lebenswerte Umwelt.“

Umgesetzt wird die Renaturierung im Rahmen des Landesprogramms „100 wilde Bäche“. Das Land Hessen stellt hierfür die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) als Dienstleisterin bereit, die die Kommunen von der ersten Planung bis zur baulichen Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen begleitet und unterstützt. Jedoch hat die Gerty-Strohm-Stiftung, deren Zweck der Tier- und Naturschutz ist, die Planung und die Ausführung der Renaturierung übernommen, wodurch weder die Unterstützung der Hessischen Landesgesellschaft über das Programm „100 wilde Bäche“, noch eine Finanzierung über die Kommune und Landesfördergelder notwendig sind. Hervorzuheben ist die intensive, enge und konstruktive Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden, die dazu beigetragen haben, dass die Arbeiten noch in diesem Herbst beginnen können.

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