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Regierungspräsidium Darmstadt

RP genehmigt Wahlwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften

Zu den hessischen Kommunalwahlen am 15. März 2026 erlaubt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt das Anbringen oder Aufstellen von Wahlsichtwerbung an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Darunter fallen etwa großflächige Plakate oder Banner sowie Kleinplakate.

Zu den hessischen Kommunalwahlen am 15. März 2026 erlaubt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt das Anbringen oder Aufstellen von Wahlsichtwerbung an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Darunter fallen etwa großflächige Plakate oder Banner sowie Kleinplakate. Angesichts der Vielzahl der Anträge sowie der damit einhergehenden Prüfungen und Bearbeitungszeiten verzichtet das RP auf Einzelgenehmigungen.

Wahlsichtwerbung ist laut der Straßenverkehrs-Ordnung außerorts normalerweise verboten. Wenn die bei den Kommunalwahlen wählbaren Parteien, Wählervereinigungen und Personen jedoch die Bestimmungen der Verfügung des RP einhalten, dürfen sie ihre Wahlwerbung im Regierungsbezirk Darmstadt ab dem 15. Januar zeitnah und unbürokratisch außerorts aufstellen oder anbringen. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung im Sinne der Entbürokratisierung.

Die entsprechende Verfügung wurde am 1. Dezember im hessischen Staatsanzeiger (Nr. 49) bekanntgemacht.

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