Darmstadt. Der Landesgewerbearzt Hessen bzw. das Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ein neues Faltblatt zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (AMV) für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Hessen erarbeitet.
Warum ein Flyer?
Anlass dafür ist, dass die AMV in den hessischen Betrieben noch nicht ausreichend umgesetzt wird. Diese Art der Vorsorge ist aber wichtig, um die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu stärken. Arbeitgeber können so zeigen, dass Ihnen der Arbeitsschutz wichtig ist und die Attraktivität ihres Unternehmens steigern. Es geht dabei im Kern um Beratung und die Früherkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen.
Was ist die AMV?
Die AMV ist eine individuelle Schutzmaßnahme und soll zur Verhütung und Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen beitragen. Zu unterscheiden sind dabei Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge, was im Flyer weiter erklärt wird. Als Experte im Betrieb führt die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt die Vorsorge durch, berät die Beschäftigten individuell und zeigt dem Arbeitgeber Verbesserungsmöglichkeiten im betrieblichen Kontext auf.
Werden weitere Flyer folgen?
Ja, das RP Darmstadt plant weitere, branchenspezifische Flyer vorzulegen, damit sich Arbeitgeber gezielt informieren können. Darüber hinaus gehen der Landesgewerbearzt beziehungsweise die Beschäftigten des Fachzentrums beim RP in die hessischen Betriebe, besonders im Bereich des Gesundheitswesens (Krankenhäuser/Arztpraxen), um zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beraten und um die Umsetzung der AMV vor Ort zu überprüfen.