Darmstadt. In Sachen Antragsbearbeitung geht es bei Deutschlands größer Einbürgerungsbehörde voran: Hatte es erst im vergangenen Jahr mit 5.577 die bislang höchste Zahl positiver Erledigungen in einem Halbjahr gegeben, gab es nun in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres eine erneute Steigerung um 32 Prozent auf 7.360 erfolgte Einbürgerungen. In den kommenden Monaten erwartet das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt infolge einer Gesetzesänderung eine weitere massive Erhöhung der Erledigungszahlen, allerdings auch der Neuanträge.
Ein Grund für den aktuell rapiden, außergewöhnlichen Anstieg ist, dass die Behörde derzeit sehr viele ältere Fälle – vor allem aus nicht-EU-Staaten wie der Türkei und Russland – abschließen kann. Diese hatte das RP zwar schon länger abschließend geprüft, die betroffenen Personen konnten aber mangels Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft noch nicht in Deutschland eingebürgert werden. Diese bislang notwendige Entlassung ist nach einer kürzlich in Kraft getretenen Rechtsänderung hinfällig. Ein weiterer Grund für den aktuell steilen Anstieg der Erledigungszahlen sind personelle und organisatorische Maßnahmen, die schon vor dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes beim RP Darmstadt umgesetzt worden sind.
Bereits im vergangenen Jahr wurde der Einbürgerungsbereich des RP personell deutlich verstärkt. Außerdem werden die Anträge dort nun im Rahmen einer Eingangsprüfung aufgrund ihres Schwierigkeitsgrads eingeteilt und zudem je nach Herkunftsland in unterschiedlichen Dezernaten bearbeitet: Ein Dezernat kümmert sich ausschließlich um Anträge aus Europa, den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und der Türkei, das andere um alle weiteren Länder. Vergleichsweise unkomplizierte Fälle können so relativ schnell erledigt werden.