Regierungspräsidium Darmstadt

RP lässt S-Bahn-Ausbau zwischen Bad Vilbel und Friedberg erörtern

Darmstadt/Bad Vilbel. Der viergleisige Ausbau der S-Bahn-Linie 6 zwischen Bad Vilbel und Friedberg wird kommende Woche im Kultur- und Sportforum Dortelweil noch einmal erörtert. Die zusätzlichen Einwendungen und Stellungnahmen sollen an den fünf Tagen zusammen mit der DB Netz AG unter Verhandlungsleitung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt besprochen werden.

Zu den Hauptthemen der Erörterung gehören die dem Projekt zugrundliegenden, technischen Untersuchungen sowie die nötige Inanspruchnahme von Privatgrundstücken für das Vorhaben. Im Rahmen der jüngsten Beteiligungsrunde waren über 160 Einwendungen zum Projekt beim RP Darmstadt eingegangen, darunter eine Sammeleinwendung des Vereins BAhNANE mit 437 Unterschriften.

Das RP Darmstadt hat die Pläne insgesamt dreimal öffentlich zugänglich gemacht – zuletzt im vergangenen WinterÖffnet sich in einem neuen Fenster. Es hat hierzu auch schon einen mehrtägigen Erörterungstermin vor Ort durchgeführt. Die Landesbehörde ist für die Anhörung zuständig und beteiligt dabei die Öffentlichkeit. Die Entscheidung über das Vorhaben der DB Netz AG trifft am Ende das Eisenbahn-Bundesamt mit Hauptsitz in Bonn.

Die Erörterung beginnt an allen Tagen um 10 Uhr, wobei der Einlass eine Stunde zuvor losgeht. Das RP hat all diejenigen bereits hierzu eingeladen, die im Rahmen der Offenlage der abermals geänderten Pläne Stellungnahmen oder Einwendungen abgegeben haben. Die Termine sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nicht öffentlich.

Folgender Ablauf ist für die einzelnen Erörterungstage vorgesehen:

27. November:   Erörterung der Stellungnahmen der Kommunen und übrigen Behörden, Stellen und Vereinigungen

28. November:   Erörterung der privaten Einwendungen aus Bad Vilbel und Karben

29. November:   Erörterung der gleichlautenden Einwendungen zum Radschnellweg FRM6 und der Sammeleinwendung von BAhNANE

30. November:   Erörterung der privaten Einwendungen aus Wöllstadt und Friedberg sowie aller sonstigen Einwendungen

1. Dezember:     Reservetag für den Fall, dass die Erörterung einzelner Stellungnahmen oder Einwendungen an Vortagen nicht abgeschlossen werden konnte

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