Darmstadt. Über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bekommen Selbständige bei den hessischen Regierungspräsidien (RP) seit mittlerweile 15 Jahren Informationen und Dienstleistungen aus einer Hand – und die Zahlen steigen: Waren es 2020 noch hessenweit 5.000 Anträge, so lag diese Zahl im vergangenen Jahr alleine für den Bereich des RP Darmstadt bei 5.867. Die mit Abstand meisten davon wurden online gestellt.
Zusätzlich wurden 186 Anfragen vom RP Darmstadt beantwortet, die zum Teil inhaltlich keinen Bezug zur Tätigkeit des RP hatten. Lediglich 30 Anträge zum EAH gingen dort per Email ein. Dieser ist beim RP im Bereich des Gewerberechts angesiedelt. Schließlich geht es beim EAH um Verfahren zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit wie Gewerbemeldungen, Maklererlaubnisse, Eintragungen bei der Handwerkskammer oder die Bestellung von Sachverständigen.
Der Vorteil für die Antragstellenden: Sie können ihre Fragen und Anträge an eine zentrale Stelle richten und müssen nicht mit verschiedenen Behörden kommunizieren. Falls Anträge an verschiedene Stellen gerichtet werden müssen, koordiniert der EAH den Prozess. Auf der Website des EAH gibt es zudem Informationen zu Berufsanerkennung, freien Berufen, Unternehmensführung, Versicherungen und so weiter.