Regierungspräsidium Darmstadt

RP legt Statistik zu Einheitlichem Ansprechpartner vor

Darmstadt. Über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bekommen Selbständige bei den hessischen Regierungspräsidien (RP) seit mittlerweile 15 Jahren Informationen und Dienstleistungen aus einer Hand – und die Zahlen steigen: Waren es 2020 noch hessenweit 5.000 Anträge, so lag diese Zahl im vergangenen Jahr alleine für den Bereich des RP Darmstadt bei 5.867. Die mit Abstand meisten davon wurden online gestellt.

Zusätzlich wurden 186 Anfragen vom RP Darmstadt beantwortet, die zum Teil inhaltlich keinen Bezug zur Tätigkeit des RP hatten. Lediglich 30 Anträge zum EAH gingen dort per Email ein. Dieser ist beim RP im Bereich des Gewerberechts angesiedelt. Schließlich geht es beim EAH um Verfahren zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit wie Gewerbemeldungen, Maklererlaubnisse, Eintragungen bei der Handwerkskammer oder die Bestellung von Sachverständigen.

Der Vorteil für die Antragstellenden: Sie können ihre Fragen und Anträge an eine zentrale Stelle richten und müssen nicht mit verschiedenen Behörden kommunizieren. Falls Anträge an verschiedene Stellen gerichtet werden müssen, koordiniert der EAH den Prozess. Auf der Website des EAH gibt es zudem Informationen zu Berufsanerkennung, freien Berufen, Unternehmensführung, Versicherungen und so weiter.

Mit dem Einheitlichen Ansprechpartner bietet das RP Darmstadt einen bürgerfreundlichen, digitalen Zugang zur Verwaltung.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident Darmstadt

„Ziel des EAH ist es, damit die unternehmerischen Tätigkeiten im Regierungsbezirk Darmstadt zu unterstützen“, sagt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt, „und einen Beitrag zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Rhein-Main-Gebietes bzw. Südhessens, einer der wirtschaftsstärkten Regionen Deutschlands und Europas, zu leisten.“

Beim überwiegenden Anteil der 2024 gestellten Anträge handelte es sich um Gewerbemeldungen, gefolgt vom sogenannten Kleinen Waffenschein, Maklererlaubnissen, Kammer-Eintragungen sowie Beeidigungen als Dolmetschende/Übersetzende.

Hintergrund: Zum Einheitlichen Ansprechpartner Hessen

Das Gesetz zum Einheitlichen Ansprechpartner Hessen ist seit Ende Dezember 2009 in Kraft. Der EAH bietet für Unternehmerinnen und Unternehmer eine Online-Plattform an, über die Gewerbeanzeigen und eine Vielzahl weiterer Verwaltungsverfahren digital erfolgen können. Das EAH-Team beim RP Darmstadt kann bei Fragen auch telefonisch (06151 12 3366) oder per Email (ea@rpda.hessen.de) erreicht werden. Neben dem EAH beim RP Darmstadt gibt es auch bei den Regierungspräsidien in Gießen und Kassel entsprechende Teams.

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