Regierungspräsidium Darmstadt

RP leitet Offenlage geänderter Unterlagen für den Bau der Straßenüberführung an der K 904 ein

Pläne zur Omegabrücke können ab 20. November eingesehen werden

Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Offenlage von Planänderungsunterlagen im Anhörungsverfahren für den Neubau der Straßenüberführung über die Bahnlinie in den Gelnhäuser Stadtteilen Hailer und Meerholz veranlasst. Die geänderten Pläne können ab dem 20. November von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.

Der seit dem vergangenen Jahr endgültig geschlossene Bahnübergang soll im Zuge der Maßnahme durch eine weiter westlich gelegene Straßenüberführung (sog. Omegabrücke) der K 904 über die Bahnlinie ersetzt werden. Zusätzlich ist die Errichtung eines straßenbegleitenden Geh- und Radwegs geplant.

Rückblick: Die Planunterlagen, die von Hessen Mobil im Auftrag des Main-Kinzig-Kreises erstellt wurden, hatten erstmals im Sommer 2023 zur allgemeinen Einsichtnahme offengelegen. Im April 2024 fand zudem ein zweitägiger Erörterungstermin in der Jahnhalle in Gelnhausen-Hailer statt. Aufgrund der im vorangegangenen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse hat Hessen Mobil die Planfeststellungsunterlagen für die anstehende Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeitet und als 1. Planänderung zur Planfeststellung vorgelegt. Gegenstand dieser Änderung ist die Ergänzung der Planunterlagen um eine neue Unterlage 19.9 „Klimafachbeitrag“. In der darin angestellten Untersuchung wird beurteilt, welche CO2-relevanten Auswirkungen das Vorhaben hat.

Zur Anhörung der Öffentlichkeit werden die geänderten Planunterlagen in der Zeit vom 20. November bis 19. Dezember bei den Städten Gelnhausen (Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen) und Langenselbold (Schloßpark 2, 63505 Langenselbold) ausgelegt. Die Unterlagen können außerdem über die Website des RP Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de/ – Menü: „Veröffentlichungen und Digitales -> Öffentliche Bekanntmachungen -> Verkehr -> Straßen“) und das UVP-Portal der Länder (www.uvp-verbund.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) eingesehen werden.

Bis zum 19. Januar besteht dann die Möglichkeit, sich zu den Planunterlagen beim RP Darmstadt oder bei den genannten Kommunen schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern und Einwendungen zu erheben.

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