Gelber Bagger hebt Erde aus

Regierungspräsidium Darmstadt

RP macht wieder Boden gut

Landesbehörde setzt Programm zur Altlastensanierung um

Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. In Hessen können nicht aufschiebbare Bodensanierungen mit Landesmitteln umgesetzt werden. Landesweit werden aktuell rund 50 solcher Fälle zusammen mit der HIM GmbH bearbeitet. Der überwiegende Teil dieser Projekte liegt im Regierungsbezirk Darmstadt.

Beim Bodenschutz kommt es häufig vor, dass das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt für die Untersuchung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen Sanierungspflichtige nicht heranziehen kann, weil diese finanziell nicht leistungsfähig oder noch gänzlich unbekannt sind. Typische Beispiele sind ehemalige chemische Reinigungen, Chemiebetriebe und metallverarbeitende Betriebe. Dabei sind häufig Stoffe das Problem, die aus dem Boden in das Grundwasser gelangen und Schadstoff-Fahnen bilden. Durch aufwändige und langwierige Sanierungen müssen diese dann aus dem Boden, dem Grundwasser oder der Bodenluft entfernt werden.

Die zu bearbeitenden Projekte werden jährlich festgelegt. Das Jahresprogramm wird durch einen Fachbeirat, dem auch Vertreter des RP Darmstadt angehören, diskutiert und beschlossen. Die drei Bodenschutzdezernate des RP schlagen auf Basis ihrer Erkenntnisse und rechtlichen Prüfung Fälle für eine Übertragung an den Träger der Altlastensanierung in Hessen vor. Aktuell ist das die HIM GmbH in Biebesheim, deren Aufgaben die Leitung der Projekte, die fachliche Beratung sowie die Öffentlichkeitsarbeit umfassen.

Die behördliche Arbeit sorgt dafür, dass Flächen und Grundwasser saniert werden, wendet Umweltgefahren ab und macht Böden wieder nutzbar („Boden gut gemacht“). Die Fachleute vom RP führen das bodenschutzrechtliche Verfahren zur Untersuchung und Sanierung der Altlasten durch, überwachen die Maßnahmen und achten hierbei auf einen angemessenen Mitteleinsatz. Gemeinsam mit der HIM, den beauftragten Gutachtern und ausführenden Unternehmen werden so technische und bodenschutzrechtliche Anforderungen zu einem Erfolg geführt.

Aufgabe der staatlichen Bodenschutzbehörde beim RP ist es auch, die eingesetzten Finanzmittel nach Möglichkeit wieder von den gesetzlich Verpflichteten zurück zu holen und eine etwaige noch vorhandene Belastung auf dem Grundstück im hessischen Altlastenverzeichnis einzutragen. Ist das Projekt abgeschlossen, entbindet das RP die HIM wieder von ihrem Auftrag. Letzteres ist auch der Fall, sollte die Behörde zwischenzeitlich einen Pflichtigen ausfindig gemacht haben.

Hintergrund: Bodenschutz durch die hessische Umweltverwaltung beim RP

Rechtsgrundlagen hierfür sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), das Vorgaben besonders für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen macht, sowie das Hessische Altlasten- und Bodenschutzgesetz, das die Zuständigkeiten und Detailvorgaben in Hessen festlegt. Im Einzelnen geht es um die Untersuchung und Sanierung von Verunreinigungen in Boden und Grundwasser auf Altflächen (ehemalige Industrie-Anlagen, belastete Grundstücke) und Altablagerungen (Abfallablagerungen und ehemalige Abfallbeseitigungsanlagen) im Bereich gewerblicher Altlasten.

Die Obere Bodenschutzbehörde in Südhessen ist beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt. Das RP Darmstadt verfügt in seinen drei Umweltabteilungen in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden über Bodenschutz-Dezernate, die jeweils für einen Teil des Regierungsbezirks zuständig sind.

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