Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Jetzt in der Weihnachtszeit bringen Lichterketten viele Häuser und Wohnungen zum Leuchten. Immer beliebter werden bewegte bunte Lichter und Weihnachtsmotive, die auf Hausfassaden projiziert werden. Oft kommen Geräte mit Sternenhimmel-Effekt zum Einsatz. Bei diesen Projektoren sind zum Teil Laser verbaut, die für das menschliche Auge schnell gefährlich werden können, darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hin.
Laser sind inzwischen in vielen Produkten zu finden, ob bei der Haarentfernung, an der Supermarktkasse oder eben in Weihnachtsbeleuchtung. Diesen immer stärker wachsenden Markt hat das Team der Marktüberwachung Produktsicherheit des RP Darmstadt zum Anlass genommen, Laser-Projektoren aus dem Onlinehandel zu überprüfen. Unterstützt wurden die Messungen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund sowie der Hessischen Geräteuntersuchungsstelle (GUS) in Kassel. Geprüft wurden die Laserausgangsleistung und der Schutz vor dem Eindringen von Feuchtigkeit. Das Ergebnis: Bei etwa 80 Prozent der bestellten Stichproben stellten die Prüfer sicherheitstechnische Mängel fest.
Der Labor-Test der BAuA hat bei etwa 30 Prozent der Projektoren unzulässig hohe Laserausgangsleistungen ergeben. Mit einem auf dem Produkt angegebenen Wert von weniger als einem Milliwatt lag eine der Warenproben bei einem gemessenen Wert von über acht Milliwatt. Eine derart hohe Laserausgangsleistung ist gefährlich, denn schon eine geringe Leistung wird durch den Linseneffekt im menschlichen Auge drastisch verstärkt, was zu dauerhaften Schäden führen kann.
Daher rät die RP-Marktüberwachung dazu, bereits beim Kauf auf die formalen Anforderungen zu achten. Sicherheits- und Warnhinweise sollen Käuferinnen und Käufer auf der Verpackung und dem Produkt selbst für den Umgang mit Lasern sensibilisieren. Dazu gehört die Angabe der Laserklasse, die Laserleistung sowie die Angabe einer in der EU niedergelassenen verantwortlichen Person. Pflicht ist zum Beispiel die Kennzeichnung mit: „Laserstrahlung, nicht in den Strahl blicken. Verbraucher-Laser-Produkt der Klasse 2.“
Niederspannungsgeräte müssen – je nach Verwendungszweck – vor dem Eindringen von Fremdkörpern, Staub und Wasser geschützt werden. Da die getesteten Laserprojektoren für den Außenbereich entwickelt wurden, spielt die IP-Klassifizierung (IP bedeutet „Ingress Protection“ und steht für den Eindringschutz) eine wichtige Rolle, um Stromschläge zu vermeiden. Diese Produkte sollten mindestens eine IP-Klasse 44 oder höher aufweisen. Die Projektoren wurden mit Unterstützung des Fachzentrums der GUS dahingehend geprüft, wie sie vor dem Eindringen von Spritzwasser geschützt sind. Hier zeigten die Tests, dass bei den meisten der Projektoren trotz Angabe eines IP-Schutzes dieser nicht eingehalten wird: Bei etwa 80 Prozent drang Spritzwasser in den Netzstecker oder den Projektor selbst ein. Im Betrieb können dadurch Kurzschlüsse und gefährliche Situationen für den Benutzer entstehen.
Für Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt zeigen die Kontrollen, dass das RP den Markt für Laser-Produkte weiter verstärkt überwachen muss und wird.