Regierungspräsidium Darmstadt

RP startet Anhörung für Spessart-Odenwald-Erdgasleitung

Pläne zum Bau des Abschnitts Hessen-Süd ab Montag öffentlich einsehbar

Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat das Anhörungsverfahren für den Abschnitt Hessen-Süd der Spessart-Odenwald-Leitung eingeleitet. Die Infrastruktur-Maßnahme ist nach Angabe der beantragenden terranets bw GmbH notwendig, um einen zukunftssicheren Ausbau des bestehenden Erdgasnetzes zu gewährleisten.

Die neue Transportleitung hat eine Gesamtlänge von rund 117 Kilometern und führt durch das Bundesland Hessen und den Freistaat Bayern. Sie hat einen Innenrohr-Durchmesser von einem Meter und einen maximalen Druck von 90 bar. Die Gasleitung soll zudem so gebaut werden, dass sie sich auch für den Transport von Wasserstoff eignet („Wasserstoff-ready“). Die vorgesehene Trasse orientiert sich weitgehend an dem Verlauf der bestehenden Mitte-Deutschland-Anbindungs-Leitung MIDAL und wird parallel zu dieser errichtet. Weiterhin verläuft sie von Nord nach Süd durch die Landkreise Main-Kinzig, Aschaffenburg, Offenbach, Darmstadt-Dieburg und Bergstraße. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei in Hessen liegen.

Die Anhörung für den Abschnitt Hessen-Mitte fand bereits im vergangenen Jahr statt. Das diesbezügliche Verfahren für den Abschnitt Hessen-Nord läuft noch bis zum 12. März. Zuletzt hat die terranets bw GmbH nun die Planfeststellung für den Abschnitt Hessen-Süd von der Ortslage Herchenrode/Modautal bis zur Ortslage Lampertheim/Lampertheim beim RP Darmstadt beantragt, einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen. Der Abschnitt Hessen-Süd verläuft mit einer Länge von rund 34 Kilometern durch die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Bergstraße.

Die beim RP eingereichten Unterlagen können vom 9. März bis 8. April dieses Jahres über die Internetseiten der vom Vorhaben betroffenen Kommunen Modautal, Lautertal, Bensheim, Lorsch, Heppenheim, Lampertheim, Hemsbach und Laudenbach eingesehen werden. Die Unterlagen sind außerdem zeitgleich auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt einsehbar. Bürgerinnen und Bürgern, die von den Plänen betroffen sind, können sich dann bis zum 13. Mai 2026 bei den Kommunen oder beim RP äußern und Einwände dagegen geltend machen.

Schlagworte zum Thema