Köpfe von großen, ausgestopften Raubkatzen sowie große, getrocknete Schildkröten liegen in Regal

Regierungspräsidium Darmstadt

RP überwacht und kontrolliert Handel mit geschützten Arten

Tag des Artenschutzes am 3. März - Beitritt zum Washingtoner Abkommen jährt sich

Darmstadt. Am 3. März ist Tag des Artenschutzes (UN World Wildlife Day). Anlässlich dessen und der Ratifizierung des Washingtoner Artenschutzabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland vor bald 50 Jahren informiert das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt über seine Arbeit in diesem Bereich. Denn Arten allein unter Schutz zu stellen, reicht nicht aus. Es muss auch ein effektiver Vollzug durch die Naturschutzbehörde in den Vertragsstaaten erfolgen.

Das RP prüft in Südhessen die legale Herkunft geschützter Arten. Dabei spielen regelmäßige Kontrollen der gewerblichen Händler, Züchter und Verarbeiter eine entscheidende Rolle. Auch Hinweisen anderer Behörden oder Privatpersonen auf artenschutzrechtliche Verstöße geht die Behörde nach. Die Überwachung schließt dabei den Online-Handel ein. Die Maßnahmen des Regierungspräsidiums bei Verstößen reichen von Beschlagnahmen, Einziehungen, Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zu Strafanzeigen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, stellt die Behörde Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungsverbot streng geschützter Arten in der EU aus, beispielsweise wenn die Exemplare bereits vor Unterschutzstellung erworben wurden.

In der Asservatenkammer des RP Darmstadt wird angesichts zahlreicher Funde von Exemplaren illegal gehandelter Arten anschaulich, wie wichtig eine konsequente Regulierung des internationalen Artenhandels und die Bekämpfung des illegalen Handels sind. Regelmäßig müssen Fundstücke entsorgt und vernichtet werden, da der Platz beim RP nicht mehr reicht.

Auch der Zoll spielt beim Vollzug eine entscheidende Rolle. Die dortigen Stellen – etwa am Frankfurter Flughafen – prüfen, ob bei der Ein- und Ausfuhr die erforderlichen artenschutzrechtlichen Dokumente vorliegen und somit Verbote oder Beschränkungen von CITES beachtet werden. Neben der Zollfahndung arbeitet die Behörde auch mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen.

Wer in Südhessen mit dem Gedanken spielt, artgeschützte Tiere zu halten oder Fragen zu vorhandenen Tieren hat, sollte Kontakt mit den Fachleuten beim RP Darmstadt aufnehmen. Diese helfen gerne weiter und klären über die rechtlichen Hintergründe auf.

Der UN World Wildlife Day würdigt die Tiere und Pflanzen in ihrem Beitrag für unser Leben.

Hintergrund: Washingtoner Artenschutzabkommen

Dem Washingtoner Abkommen ging die Unterzeichnung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten wild lebenden Tieren und Pflanzen (CITES) vom 3. März 1973 voraus. Damit wurde erstmals der internationale Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten reguliert. Seitdem wurden circa 40.000 bedrohte Tier- und Pflanzenarten unter Schutz gestellt, um ihr Aussterben und den Raubbau an der Natur zu verhindern. Kerninstrumente von CITES sind verpflichtende Prüfungen zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit von Nutzungen bis hin zu kompletten Verboten des kommerziellen Handels.

Mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen wurde ein wichtiges Instrument für den Artenschutz geschaffen. Mit jeder gefährdeten Art, deren Handel reguliert oder verboten wird, wird ein Beitrag im Kampf gegen das Artensterben und die Biodiversitätskrise geleistet. Und die Liste gefährdeter Arten, die unter Schutz gestellt werden müssen, wird immer länger. Das Abkommen stellt einen Baustein im Kampf um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Artenvielfalt dar und gibt den Behörden einen Rahmen.

Eine wichtige Rolle im Rahmen des Vollzuges für Deutschland spielen auch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung. Dort werden den Artenschutzbehörden Handlungsinstrumente für ihre tägliche Arbeit im Kampf gegen den illegalen Handel an die Hand gegeben, wie z.B. das Recht auf Kontrolle des Handels mit geschützten Arten (auch oder gerade vor Ort), das Informations- und Betretungsrecht, sowie Befugnisse zur Beschlagnahme und Einziehung von Exemplaren, deren legale Herkunft nicht nachgewiesen wurde. Daneben werden auch Pflichten für private und gewerbliche Halter und Händler von geschützten Arten, wie Melde-, Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten, festgeschrieben.

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