Darmstadt. Der Lärmaktionsplan Hessen der 4. Runde mit seinen Teilplänen Verkehrsflughafen Frankfurt Main, Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden sowie Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise tritt am heutigen Montag (28. Oktober) in Kraft. Dieser Plan schreibt den Lärmaktionsplan der 3. Runde fort und bildet den aktuellen Stand der Lärmbelastungen und der lärmmindernden Maßnahmen im Bereich des Flughafens Frankfurt Main und des Straßenverkehrslärms sowie in den Ballungsräumen zusätzlich an Eisenbahnstrecken ab.
In den vergangenen dreieinhalb Jahren wurden zunächst die Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sowie noch offene Prüfaufträge aus der 3. Runde des Plans analysiert. Im Rahmen von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen sind insgesamt fast 1.600 Stellungnahmen von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, Bürgerinitiativen sowie Kommunen und Organisationen eingegangen. Diese wurden vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt geprüft und haben ebenfalls Eingang in den Lärmaktionsplan gefunden.
Das RP hat auf dieser Basis konkrete Vorschläge für geeignete Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt, die den jeweiligen Fachbehörden zur Prüfung und eventuellen Umsetzung übermittelt wurden. So konnten in den bisherigen vier Runden der Lärmaktionsplanung 197 verkehrsrechtliche Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (beispielsweise Anordnung von Tempo 30) umgesetzt werden. Hinzu kommen bauliche Schallschutzmaßnahmen, die vor allem aus Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen sowie Fahrbahndeckensanierungen (gegebenenfalls unter Einsatz von lärmminderndem Asphalt) bestehen.