Rot-weißes Verkehrschild mit der Aufschrift 30 und Lärmschutz

Regierungspräsidium Darmstadt

RP veröffentlicht Lärmaktionsplan der vierten Runde

Der Lärmaktionsplan Hessen der 4. Runde mit seinen Teilplänen Verkehrsflughafen Frankfurt Main, Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden sowie Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise tritt am heutigen Montag (28. Oktober) in Kraft.

Darmstadt. Der Lärmaktionsplan Hessen der 4. Runde mit seinen Teilplänen Verkehrsflughafen Frankfurt Main, Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden sowie Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise tritt am heutigen Montag (28. Oktober) in Kraft. Dieser Plan schreibt den Lärmaktionsplan der 3. Runde fort und bildet den aktuellen Stand der Lärmbelastungen und der lärmmindernden Maßnahmen im Bereich des Flughafens Frankfurt Main und des Straßenverkehrslärms sowie in den Ballungsräumen zusätzlich an Eisenbahnstrecken ab.

In den vergangenen dreieinhalb Jahren wurden zunächst die Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sowie noch offene Prüfaufträge aus der 3. Runde des Plans analysiert. Im Rahmen von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen sind insgesamt fast 1.600 Stellungnahmen von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, Bürgerinitiativen sowie Kommunen und Organisationen eingegangen. Diese wurden vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt geprüft und haben ebenfalls Eingang in den Lärmaktionsplan gefunden.

Das RP hat auf dieser Basis konkrete Vorschläge für geeignete Lärmminderungs­maßnahmen entwickelt, die den jeweiligen Fachbehörden zur Prüfung und eventuellen Umsetzung übermittelt wurden. So konnten in den bisherigen vier Runden der Lärmaktionsplanung 197 verkehrsrechtliche Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (beispielsweise Anordnung von Tempo 30) umgesetzt werden. Hinzu kommen bauliche Schallschutzmaßnahmen, die vor allem aus Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen sowie Fahrbahndeckensanierungen (gegebenenfalls unter Einsatz von lärmminderndem Asphalt) bestehen.

Unser festes Ziel ist es, mit allen aufgezeigten Maßnahmen eine weitere Minderung des vom Straßenverkehr ausgehenden Lärms zu erreichen und eine nachhaltige Mobilität zu gewährleisten.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Darüber hinaus konnten in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen drei ruhige Gebiete (Ostpark Rüsselsheim, „An der Hartig“ in Maintal und UNESCO Welterbe Kloster Lorsch) im Lärmaktionsplan festgesetzt werden. Im Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main wird insbesondere die neue Entgeltordnung der Fraport AG hervorgehoben, die in stärkerem Maße lärmarme Flugzeugtypen begünstigt.

Das RP begleitet weiterhin die Festsetzung von weiteren ruhigen Gebieten und die Umsetzung der im Lärmaktionsplan vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen. Regierungspräsident Hilligardt sagt: „Die Lärmaktionsplanung trägt dazu bei, dass den Menschen im Rhein-Main-Gebiet trotz wachsender Wohnbevölkerung und damit einhergehender steigender verkehrlicher Mobilität, ein gleichbleibend hoher Standard an Lebensqualität gewährleistet werden kann.“

Hintergrund:

Bereits 2002 hat die Europäische Kommission mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Um dies zu erreichen, erstellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) alle fünf Jahre eine umfassende, strategische Lärmkartierung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung können unter https://laerm.hessen.de eingesehen werden.     

Für die Lärmkartierung dieser 4. Runde der Lärmaktionsplanung wurde eine neue Berechnungsmethode eingeführt, die auf einem EU-weit einheitlichen Lärmberechnungsverfahren beruht. Dies führt zu großen neu lärmkartierten Gebieten, die nun betrachtet werden.

Die sich anschließende Lärmminderungsplanung wird in Hessen zentral durch die drei Regierungspräsidien durchgeführt. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das hierfür einen bundesweiten Lärmaktionsplan aufstellt.

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