Regierungspräsidium Darmstadt

RP weist auf Standortregistrierung für DIWASS hin

Seit Anfang des Monats können hessische Unternehmen der Abfallwirtschaft die Standortregistrierung zur Teilnahme am Digital Waste Shipment System (DIWASS) vornehmen. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hin. Ab Gültigkeit der neuen EU- Abfallverbringungsverordnung am 21. Mai 2026 ist das Registrieren für die Teilnahme an grenzüberschreitenden Abfalltransporten zwingend erforderlich.

Ab Donnerstag, 21. Mai, müssen alle Notifizierungsverfahren, für die noch keine Eingangsbestätigung erteilt wurde, digital geführt werden. Gleiches gilt für Abfalltransporte nach dem sogenannten Annex-VII-Verfahren. Dafür hat die EU-Kommission DIWASS entwickelt. Um dieses System nutzen zu können, müssen sich Unternehmen zunächst aktiv dafür registrieren lassen. Voraussichtlich ab Mitte April kann sodann die ebenfalls erforderliche Benutzerautorisierung beantragt werden. Die Standortregistrierung sowie die Benutzerautorisierung wird in Hessen von den Regierungspräsidien – für Südhessen vom RP Darmstadt – vorgenommen. Der Antrag zur Registrierung kann elektronisch über den dafür eingerichteten Onlinedienst eREG-D vorgenommen werden. Beim RP Darmstadt sind bereits erste Anträge eingegangen.

Weitere Informationen zur Standortregistrierung sowie zur Benutzerautorisierung finden Interessierte im Internet. Dort ist auch der Onlinedienst eREG-D zu finden.

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