Feuerzeuge müssen gemäß den geltenden Normen sicher sein. Daher hat die Marktüberwachung des RP die Produktsicherheit von Feuerzeugen im stationären Handel und im Onlinehandel unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Bei 40 Prozent der überprüften Feuerzeuge fehlte die Kindersicherung, zudem wurde eine Produktfälschung entdeckt.
Das bedeutet: Den Feuerzeugen fehlte der Mechanismus, der die Betätigung durch Kinder erschwert oder verhindert. Dafür haben die Hersteller unterschiedliche konstruktive Lösungen entwickelt. Die Bezeichnung „kindergesichert“ bedeutet jedoch nicht, dass ein Feuerzeug von Kindern grundsätzlich nicht benutzt werden kann. Vielmehr müssen solche Feuerzeuge einen festgelegten Sicherheitsstandard erfüllen.
Weitere Anforderungen, die bestimmte Feuerzeugtypen hierzulande erfüllen müssen:
- Nach einem Sturz aus einer festgelegten Höhe von 1,5 Metern dürfen sie zum Beispiel keinen Bruch oder Riss im Brennstoffbehälter aufweisen.
- Sie müssen Umgebungstemperaturen von 65 °C über einen Zeitraum von vier Stunden standhalten, ohne dabei gefährliche Schäden zu erleiden oder Brennstoff freizusetzen.
- Auch nach einer Brenndauer von zehn Sekunden in einer um 45 Grad geneigten Position dürfen u. a. keine Verformung von Bauteilen sichtbar werden und die Feuerzeuge müssen sicher bleiben.
Ein Feuerzeug sollte sich nicht zu leicht betätigen lassen, da dies auf eine fehlende oder unzureichende Kindersicherung hindeuten kann. Die RP-Marktüberwachung rät daher: „Finger weg von sehr günstigen Angeboten und minderwertig erscheinenden Feuerzeugen. Dahinter könnten sich Produktfälschungen verbergen.“
Hintergrund: Wird eine Produktfälschung bereits bei der Einfuhr an den Außengrenzen der EU entdeckt, ist der Zoll für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie, zuständig. Gelangt eine Produktfälschung hingegen in den stationären Handel und verstößt gegen produktsicherheitsrelevante Vorschriften, liegt die Zuständigkeit bei den Marktüberwachungsbehörden – in Hessen bei den Regierungspräsidien.