Darmstadt. Fehlender Diebstahlschutz, mangelnder Brandschutz und zugestellte Fluchtwege: Bei Silvesterkontrollen in Betrieben des Regierungsbezirks Darmstadt hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in etwa zwei Dritteln der überprüften Verkaufs- und Lagerstellen Mängel festgestellt.
Insgesamt nahmen die Sprengstoffexperten des Arbeitsschutzes knapp 300 Betriebe unter die Lupe. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse zeigen: Die Beanstandungen betrafen den fehlenden Diebstahlschutz (94 Fälle), fehlende oder schlecht zugängliche Feuerlöscher (33 Fälle) und zugestellte Fluchtwege (39 Fälle, wovon in zwei Fällen Bußgelder verhängt werden). Auch die fehlende Unterweisung des Personals war ein Kritikpunkt (12 Fälle). Die Zusammenlagerung mit Druckgaspackungen (zum Beispiel Haarspray oder Feuerzeuggas) wurde in 13 Fällen beanstandet. Einen Großteil der Mängel haben die Verantwortlichen direkt vor Ort behoben.
Besonders die sichere Lagerung und speziell die Frage, ob die vorgegebenen Mengen eingehalten wurden, waren im Fokus der Fachleute. Ebenfalls relevant waren Punkte wie das Vorhandensein von Feuerlöschern im Verkaufsraum und geeignete Fluchtwege. Auch der Diebstahlschutz ist wichtig: Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur unter direkter Aufsicht des Verkaufspersonals abgegeben werden. Kommunale Ordnungsämter und Polizei haben in einigen Bereichen ebenfalls kontrolliert und festgestellte Mängel an das RP weitergeleitet.
Hintergrund
Umgang und Handel mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sind im Sprengstoffgesetz und den zugehörigen Verordnungen geregelt. Unter anderem sind hier Erlaubnisse und Befähigungen für Personen, die mit diesen Stoffen umgehen, sowie Anzeigen zum Beispiel für die Durchführung von Sprengungen und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk vorgeschrieben (in 23 Fällen wurde der Verkauf nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, hier wurden Verwarnungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet). Zu den gefährlichen Stoffen zählen auch die Sprengstoffe und pyrotechnischen Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder Schwarzpulver. Für deren Herstellung und Inverkehrbringung gelten besondere Sicherheitsvorschriften und Fachkundeanforderungen. Zuständig für die Überwachung sind die Arbeitsschutzdezernate bei den Regierungspräsidien.