Die Drohnenflüge erfolgen in den betroffenen Rebflächen parzellengenau im Zeitraum ab dem kommenden Dienstag, 22. April, bis voraussichtlich Mitte August. Die jeweiligen Einsatztermine und Flugzeiten sind von den Witterungsbedingungen abhängig. Mit großen Einschränkungen ist nicht zu rechnen, es wird lediglich zu kurzzeitigen Sperrungen von Wegen innerhalb des Gebietes kommen. Denn während des Drohnen-Einsatzes sind die Weinbergswege in einem Abstand von zehn Metern zur Anwendungsfläche gesperrt. Entsprechende Warnschilder sind vor Ort aufgestellt.
Die Bevölkerung wird gebeten, die temporären Absperrungen zu beachten. Allgemein wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, wenn kleine Flugobjekte über den Weinbergen ihre Kreise ziehen.
Hintergrund: Das Weinbau-Dezernat des RP Darmstadt
Das RP Darmstadt berät mit seinem in Eltville ansässigen Weinbau-Dezernat die hessischen Weinbaubetriebe. Diese verfügen aktuell über insgesamt 3.636 Hektar bestockte Rebfläche im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße. Ende 2024 waren in der Weinbaukartei des RP Darmstadt im Rheingau 443 weinerzeugende Betriebe registriert, darunter drei Genossenschaften; an der Bergstraße 139 Betriebe, davon zwei Genossenschaften. Während der Anteil der genossenschaftlichen Vermarktung im Rheingau bei 4,2 Prozent der bestockten Rebfläche liegt, ist dieser an der Bergstraße mit 57,9 Prozent nach wie vor wesentlich höher.