In einem Wald führt ein kleiner Pfad entlang, der von Bäumen umgeben ist

Regierungspräsidium Darmstadt

Tag des Waldes (21. März): RP bewilligt Fördermittel für Wälder

100 Millionen Euro in sechs Jahren / Räumung von Schadflächen im Vordergrund

Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist in Hessen für die Bewilligung von forstlichen Fördermitteln zentral zuständig. Mit Mitteln vom Bund, dem Land Hessen und – in kleinerem Umfang – auch von der EU, wurden die hessischen Privat- und Körperschaftswälder in den vergangenen sechs Jahren mit insgesamt über 100 Millionen Euro unterstützt.

In den Jahren 2020 bis 2023 war das Bewältigen von Schäden im hessischen Wald, die dort durch Extremwetter-Ereignisse verursacht worden sind, klarer Schwerpunkt des forstlichen Förderns durch das RP Darmstadt. Im Vordergrund stand dabei das Räumen von Schadflächen, als Voraussetzung für ein Wiederbewalden sowie um Schadinsekten einzudämmen.

Grundlage für diese Auszahlungen war die Extremwetter-Richtlinie Wald aus dem Jahr 2019. Über diese wurden ab 2021 auch Maßnahmen zur Wiederaufforstung und zur Verkehrssicherung gefördert. Denn durch die Abfuhr des Schadholzes sind vielerorts Waldwege beschädigt worden.  2024 lag der Fokus der forstlichen Förderung vor allem auf dem Instandsetzen von Wegen sowie auf Pflanz-Maßnahmen. Parallel sind über die bereits länger bestehende Richtlinie für forstliche Förderung Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern finanziell unterstützt worden.

Auf den geräumten Flächen sollen wieder naturnahe, klimastabile und artenreiche Wälder aufgebaut werden – wobei die natürliche Reproduktion (Naturverjüngung) möglichst einbezogen werden soll.

Hintergrund: Obere Forstbehörde beim RP Darmstadt

Die Obere Forstbehörde beim RP Darmstadt nimmt zahlreiche Aufgaben wahr, die sich vor allem aus dem Hessischen Waldgesetz und dem Bundeswaldgesetz ergeben. Hinsichtlich des finanziellen Förderns von Privat- und Körperschaftswäldern ist das RP Darmstadt für ganz Hessen zuständig.

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