Lärm ist die von der Bevölkerung am häufigsten wahrgenommene Umweltbelastung und hat bereits bei niedrigen Pegeln schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt stellt deshalb schon seit vielen Jahren Pläne zur Lärmminderung auf und trägt damit der Problematik nicht nur am heutigen Aktionstag Rechnung.
Im Rahmen seiner Planung lässt das RP Darmstadt die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und durch den Frankfurter Flughafen untersuchen. Außerdem wird in den Ballungsräumen zusätzlich untersucht, inwiefern Lärm von Bahngleisen und von Industrieanlagen auf die Umgebung ausgeht. In der Folge schlägt die Behörde Maßnahmen zur Lärmminderung vor. Mögliche Lärmschutzmaßnahmen im Straßenverkehr sind Tempo-30-Anordnungen, Lärmschutzwände und passive (bauliche) Schallschutz-Maßnahmen.
Rund um den Frankfurter Flughafen wurden Lärmpausen umgesetzt. Außerdem wurde eine Lärmobergrenze eingeführt und der Schallschutz an Wohnimmobilien durch Bezuschussung von baulichen Schallschutzmaßnahmen verbessert. Die Bevölkerung kann sich noch bis zum 30. April an der Fortschreibung des diesbezüglichen Aktionsplans beteiligen und Vorschläge machen. Einfach onlineÖffnet sich in einem neuen Fenster das individuelle Lärmproblem schildern und konstruktive Vorschläge zur Lärmminderung machen oder per Email an beteiligung-lap@rpda.hessen.de schicken.
Das RP prüft alle eingehenden Stellungnahmen und Anregungen zur Lärmminderung auf ihre Umsetzbarkeit. Die Vorschläge werden dann an die zuständigen Stellen weitergeleitet mit der Bitte um fachliche-rechtliche Prüfung. Über den vollständigen Prozess sowie die erzielten Ergebnisse und umgesetzten Maßnahmen wird die Öffentlichkeit dann informiert, wenn der Lärmaktionsplan veröffentlicht wird.
Hintergrund: Lärmaktionstag und Lärmaktionsplanung
„Mach‘ mal leise“ ist das diesjährige Motto des Tages gegen Lärm am 25. April. Der Aktionstag wurde von der Deutschen Gesellschaft für Akustik ins Leben gerufen, um die Aufmerksamkeit auf die Ursachen von Lärm und auf seine schädliche Wirkung zu lenken.
2002 hat die EU ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Um dies zu erreichen, kartiert das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie alle fünf Jahre den Lärm in Hessen. Die sich daran anschließende Minderungsplanung wird in Hessen zentral durch die drei Regierungspräsidien durchgeführt, für den Frankfurter Flughafen und das Rhein-Main-Gebiet durch das RP Darmstadt. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das hierfür einen bundesweiten Lärmaktionsplan aufstellt.