Das Regierungspräsidium Darmstadt hat das Planfeststellungsverfahren für die Umverlegung eines Leitungsabschnitts der Gashochdruckleitung HD 3 im Frankfurter Stadtteil Fechenheim eingeleitet. Der Planunterlagen können von den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 28. Februar 2022 eingesehen werden.
Die Gashochdruckleitung HD 3 der Mainova Aktionsgemeinschaft ist eine Haupttransportleitung, welche entlang der äußeren Grenzen des Frankfurter Stadtgebietes verläuft und von dort Gas in das nachrangige Versorgungsnetz zur Stadtmitte einspeist. Ein im Stadtteil Frankfurt-Fechenheim verlaufender Teilbereich muss aufgrund von Mängeln des Korrosionsschutzes im Bereich der Querung der Bahnstrecke Frankfurt-Hanau erneuert werden. Der neu zu verlegende Leitungsabschnitt wird eine Länge von circa 1200 Metern haben und führt von der Hanauer Landstraße 441 aus nach Norden über eine Bahnanlage (Pressung Riederwalddüker) bis zum Anschluss an die Bestandsleitung in der Orber Straße.
Für die geplante Umverlegung der DN 400 Gasleitung (Außendurchmesser: 406,40 Millimeter) wurde beim Regierungspräsidium Darmstadt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach Paragraf 43 Energiewirtschaftsgesetz (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) beantragt.
Die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen werden in der Zeit vom 28. Februar 2022 bis 28. März 2022 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum auch bei dem Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Es wird empfohlen, sich vor der persönlichen Einsichtnahme über die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften auf der Website des Stadtplanungsamts tagesaktuell zu informieren.
Personen, deren Belange durch den Plan berührt werden, können bis 11. April 2022 beim Regierungspräsidium (Anschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Einwände schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Über die Durchführung eines etwaigen Erörterungstermins wird das Regierungspräsidium Darmstadt nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.