Arbeitsschutzkleidung und Bauhelme vor einer Baustelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Untersuchung von Arbeitsunfällen: RP-Arbeitsschutz beteiligt sich an EU-Kampagne

Die Abteilung „Arbeitsschutz“ des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat sich an der „AAW-Kampagne“ eines EU-Ausschusses beteiligt. In dieser speziellen Kampagne geht es um die Untersuchung von Arbeitsunfällen (AAW steht für „accidents at work“) in den besonders unfallträchtigen Branchen Bau, Verkehr und Landwirtschaft. Das Ziel lautet „Null“ Arbeitsunfälle.

Dieses unter Berücksichtigung der Faktoren Arbeitsmittel und Mensch sehr ambitionierte Ziel ist zwar kaum zu erreichen, soll aber dazu beitragen, die Zahl der Arbeitsunfälle zu reduzieren – getreu dem Motto: „Jeder Unfall ist einer zu viel“.

Die Kampagne legt den Fokus auf präventive Maßnahmen, wenn es darum geht, Arbeitsunfälle zu verhindern. Zunächst wird ermittelt, wodurch ein Arbeitsunfall geschehen konnte. Im nächsten Schritt werden Maßnahmen in Augenschein genommen, die die Firmen getroffen haben, um künftig derartige Unfälle zu vermeiden. Konkret geht es zum Beispiel darum, Gefährdungsbeurteilungen anzupassen, Unterweisungen durchzuführen oder Betriebsanweisungen zu erstellen. Diese Untersuchungen werden auch unabhängig von dieser Kampagne durchgeführt. Die Mitarbeit des RP-Arbeitsschutzes sowie das zentrale Erfassen statistischer Daten ist für die EU jedoch wichtig, um eine Vergleichbarkeit im europäischen Raum zu gewährleisten. Dadurch können die EU-Staaten voneinander lernen und Maßnahmen im Arbeitsschutzrecht treffen, um Arbeitsunfälle effektiv zu verhindern.

Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz muss das Ziel immer lauten, Arbeitsunfälle durch präventive Prüfungen und Beratungen in Betrieben sowie direkt auf Bau- und Montagestellen zu vermeiden.

Hintergrund: Die AAW-Kampagne läuft unter der Federführung des SLIC. Die Abkürzung steht für „Senior Labour Inspectors Committee“, ein Ausschuss der hohen Arbeitsaufsichtsbeamten der Europäischen Union, der das Gemeinschaftsrecht zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch die Mitgliedstaaten durchsetzt.

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