Eine griechische Landschildkröte.

Regierungspräsidium Darmstadt

Vorsicht beim Weihnachtsgeschenk: RP Darmstadt rät von unüberlegtem Tierkauf ab

Darmstadt. Schildkröte, Papagei oder Chamäleon: Die Artenschützer des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, sich geschützte Tiere nur dann anzuschaffen, wenn eine artgerechte Haltung gewährleistet ist – und sie sich der Verantwortung bewusst sind. Von spontanen Käufen – aus aktuellem Anlass beispielsweise als Weihnachtsgeschenk – raten die Experten ab.

Zwar wünschen sich viele Kinder ein eigenes Haustier, doch Tiere zu halten heißt auch, Verantwortung für ein anderes Lebewesen zu übernehmen. Neben Hunden, Katzen und Kaninchen wünschen sich Kinder häufig auch etwas exotischere Tiere wie Schildkröten, Papageie, Chamäleons oder Schlangen. Spontane und unüberlegte Käufe bereiten aber oft nur kurze Freude am neuen Familienmitglied. Schlimmstenfalls werden die Tiere wenig später aus Verzweiflung oder Überforderung weggegeben. Oder noch schlimmer: ausgesetzt.

Auch die Energiepreise sollte man im Blick haben. Denn viele exotische Tiere sind wegen ihrer Herkunft auf bestimmte, meist höhere Temperaturen angewiesen, die nur mit spezieller Ausstattung erreicht werden können. Hinzu kommt, dass einige Arten wie Schildkröten sehr alt werden können, sodass man sich für viele Jahre oder sogar Jahrzehnte um sie kümmern muss.

Zudem weisen die Experten auf die Meldepflicht artgeschützter Tiere hin. Schließlich stehen die genannten Tiere wie viele weitere Wirbeltiere unter Artenschutz und müssen daher beim RP Darmstadt an- und abgemeldet werden. Dies geht unter anderem aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung hervor. So kann der Handel mit artgeschützten Tieren überwacht und die legale Herkunft der Tiere aus Zucht oder rechtmäßiger Einfuhr geprüft werden. Die artgerechte Haltung wird von den Veterinärbehörden der Kommunen geprüft, mit denen das Artenschutzdezernat des RP zusammenarbeitet. Wissen müssen Interessierte auch, dass die Haltung gefährlicher Tiere – darunter einige Schlangen, Spinnen, Krokodile, Skorpione und Großkatzen – in Hessen verboten ist.

Die Entscheidung für ein Haustier ist weitreichend. Dieser Verantwortung sollte man sich bewusst sein. Daher gilt:

  • Prüfen Sie: Können Sie sich ein Tier zeitlich, räumlich und finanziell leisten?
  • Reden Sie mit Ihren Kindern, wenn sich diese ein Tier wünschen. Lassen Sie sich Zeit bei der Entscheidung, ein Tier zu kaufen.
  • Informieren Sie sich über das gewünschte Tier: Handelt es sich um ein gefährliches oder geschütztes Tier?
    • Die private Haltung gefährlicher Wildtiere ist in Hessen verboten.
    • Viele geschützte Tiere dürfen nur mit den entsprechenden EU-Bescheinigungen gehandelt werden, teilweise muss die Dokumentation auch selbstständig fortgeführt werden.
  • Gehen Sie am besten zum seriösen Zoohandel oder zu seriösen Züchterinnen und Züchtern: Dort erhalten Sie neben den erforderlichen Papieren auch Informationen zur Haltung, den möglichen Folgekosten, zur Nahrung oder notwendigen Tierarztbesuchen.
  • Wenn Ihnen beim Kauf die amtliche Bescheinigung nicht automatisch ausgehändigt wird, lassen Sie sich nicht auf späteres Nachreichen ein.
  • Von Käufen im Internet, ohne persönliche Übergabe des Tieres und der Papiere, wird dringend abgeraten!

Hintergrund:

In Hessen sind die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden für die Umsetzung und Kontrolle des Artenschutzes zuständig. Zur Überwachung privater Halterinnen und Halter sowie gewerblicher Akteure werden verschiedene Kontrollinstrumente eingesetzt: Nachweispflicht, Meldepflicht, Kennzeichnungspflicht, Buchführungspflicht, Bescheinigungspflicht zur Vermarktung.