Eine Gruppe von Menschen steht auf einer Treppe und schaut in eine Kamera

Regierungspräsidium Darmstadt

Zwei neue Tierschutzkommissionen beim RP gebildet

Darmstadt. Beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt haben sich am Montag zwei neue Tierschutzkommissionen turnusgemäß neu konstituiert. Diese unterstützen die Landesbehörde nun in den kommenden drei Jahren bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen in Südhessen. Ein Teil der Kommissionsmitglieder wurde wieder aufgrund von Vorschlägen von Tierschutzorganisationen berufen.

Durch ihre sachverständigen Stellungnahmen leisten die Kommissionen einen wichtigen Beitrag, um die Anzahl der Tierversuche in Südhessen so gering wie möglich zu halten.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Ziel sei es, gemäß dem „3R Prinzip“ Tierversuche zu vermeiden (Replacement), die Zahl der benötigten Tiere zu verringern (Reduction) und die Belastung für die Tiere auf ein unerlässliches Maß zu beschränken (Refinement). Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt dankte den Kommissionsmitgliedern für ihren „wichtigen ehrenamtlichen Einsatz“ für den Tierschutz in der Wissenschaft und händigte ihnen ihre Berufungsurkunden aus. Außerdem wurden sie durch die beim RP angesiedelte Geschäftsstelle beider Kommissionen auf gewissenhafte, unparteiliche und verschwiegene Aufgabenwahrnehmung verpflichtet. Der Großteil der ernannten Personen arbeitet schon seit vielen Jahren in einer Tierversuchskommission mit; insgesamt 14 Personen wurden von Regierungspräsident Hilligardt zum ersten Mal in eine der beiden Kommissionen berufen.

Im Anschluss hielten die Kommissionen eine gemeinsame konstituierende Sitzung ab, in welcher sie sich eine Geschäftsordnung gaben und aus den Reihen ihrer Mitglieder jeweils einen Vorsitzenden und zwei Stellvertretungen wählten. In der Regel erfolgen die Sitzungen der Kommissionen in den kommenden drei Jahren abwechselnd alle zwei Wochen.

Nach dem Tierschutzgesetz ist es Aufgabe beider Kommissionen, das RP bei allen Entscheidungen über die Genehmigung von Tierversuchen zu unterstützen und zu beraten. Die Kommissionsmitglieder bekommen zu diesem Zweck die bei der Behörde neu eingereichten Tierversuchsanträge zugänglich gemacht. In den Sitzungen werden alle Versuchsvorhaben gemeinsam erörtert, bevor darüber abgestimmt wird. Die Kommissionen nehmen jeweils dazu Stellung, ob das Versuchsvorhaben nach dem Stand der Wissenschaft unerlässlich ist, ob sich der verfolgte Zweck auch durch andere Methoden oder Verfahren erreichen lässt und ob das Versuchsvorhaben ethisch vertretbar erscheint. Ebenso wird geprüft, ob nicht auch andere Tierarten für das Versuchsvorhaben eingesetzt werden können. Geklärt wird auch, ob die Beantwortung der Fragestellung mit einer geringeren Anzahl von Tieren möglich ist, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden können, um die Belastung für Tiere so gering als möglich zu halten, und ob eine möglichst umweltverträgliche Durchführung des Tierversuches sichergestellt ist.

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