Regierungspräsidium Darmstadt

Zwei Online-Konsultationen im Bereich Wasserrecht

Regierungspräsidium Darmstadt informiert über Verfahren in Brachttal und Birstein im Main-Kinzig-Kreis

In der Zeit vom 28. April 2022 bis 11. Mai 2022 finden zwei sogenannte Online-Konsultationen in den Wasserrechtsverfahren des Wasserverbandes Kinzig (WVK) statt. Der WVK hat beim Regierungspräsidium Darmstadt die Zulassung von Grundwasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung in den Gemeinden Brachttal und Birstein beantragt. Für das Fördergebiet Neuenschmidten (Brachttal) strebt der Verband eine gehobene Erlaubnis in Höhe von 2,35 Millionen Kubikmeter pro Ar sowie eine einfache Erlaubnis über 0,15 Millionen Kubikmeter pro Ar an, das heißt in der Summe 2,5 Millionen Kubikmeter pro Ar. Weiterhin sind für das Fördergebiet Kirchbracht-Illnhausen (Birstein) eine gehobene Erlaubnis über 1,65 sowie eine einfache Erlaubnis über 0,4 Millionen Kubikmeter pro Ar vorgesehen, das heißt insgesamt 2,05 Millionen Kubikmeter pro Ar.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat daraufhin förmliche Wasserrechtsverfahren eingeleitet. Hierzu wurden die Antragsunterlagen in den betroffenen Gemeinden Ende 2021 ausgelegt und auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht.

In beiden Verfahren hat die Öffentlichkeit vielfach die Möglichkeit genutzt, Einwendungen zu erheben. Das Regierungspräsidium hatte aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen und Planungsunsicherheiten bereits im Januar 2022 entschieden, in vorliegenden Verfahren anstelle von Erörterungsterminen Online-Konsultationen durchzuführen. Hiermit soll ein wesentlicher Beitrag zur Teilnahme aller Berechtigten und zur Beschleunigung des Anhörungsverfahrens geleistet werden.

Im Rahmen der Online-Konsultationen werden der interessierten Öffentlichkeit die vorhandenen Informationen erneut zur Verfügung gestellt und können in dem genannten Zeitraum von jedermann auf den nachfolgenden Internetseiten eingesehen werden.

Für eine aktive Teilnahme können alle Einwenderinnen und Einwender Zugangsdaten für die geschützten Bereiche der Websites anfordern.

Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Bekanntmachungstexten auf unserer Website.

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