Sie möchten sich für einen begrenzten Zeitraum oder auch unbegrenzt von der Teilnahme am Glücksspiel ausschließen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Nach dem GlüStV 2021 kann die Aufhebung einer Sperre frühestens nach Ablauf der Mindestdauer beantragt werden. Die Mindestdauer beträgt bei Fremdsperren 1 Jahr und bei Selbstsperren entspricht sie der beantragten Dauer.
Aktueller Bearbeitungsstand der Aufhebungsanträge:
Kalenderwoche 38