Sie möchten sich für einene begrentzten Zeitraum oder auch unbegrenzt von der Teilnahme am Glücksspiel ausschließen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Nach dem GlüStV 2021 kann die Aufhebung einer Sperre frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit beantragt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt bei unbefristeten Sperren 1 Jahr und bei befristeten Selbstsperren entspricht sie der Dauer der beantragten Frist.