Seit dem 1.1.2023 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zuständig für die Erlaubniserteilung für die Veranstaltung, die Vermittlung und den Eigenvertrieb von Sportwetten im Internet und im stationären Bereich, sowie für die Erlaubniserteilung für die Veranstaltung und die Vermittlung von Pferdewetten im Internet. Diese Behörde ist auch für die Überwachung der erlaubten Veranstalter zuständig. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde erreichen Sie unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Wenn es um die Durchsetzung von privaten Ansprüchen gegen Glücksspielanbieter geht, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Voraussetzung dafür ist, dass
- Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben,
- der Glücksspielanbieter seinen Sitz im europäischen Ausland hat.
Das EVZ Deutschland ist eine Verbraucherschutzorganisation, die sich dem grenzüberschreitenden Schutz der Verbraucher verschrieben hat. Als Mitglied eines Netzwerkes Europäischer Verbraucherzentren unterstützt das EVZ Deutschland Verbraucher bei Problemen. Verbraucher erhalten eine rechtliche Beratung über ihre Rechte und Möglichkeiten, auch für die Besonderheiten des jeweiligen europäischen Landes.
Darüber hinaus werden Verbraucher auch zu den verschiedenen Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung (AS) in ganz Europa beraten.
Sämtliche Aktivitäten der EVZ Deutschland sind für Verbraucher kostenlos. Allerdings sind Unternehmen nicht zu einer Kooperation mit den EVZ’en verpflichtet, da die EVZ Deutschland nur außergerichtlich tätig wird.
Auf der Homepage der EU Kommission finden sich Informationen zu weiteren Streitbeilegungsstellen. Die Themen beschränken sich hierbei nicht auf den Bereich des Glücksspiels; bei einer Suche nach "Glücksspiel", werden aber alle für diesen Bereich bekannten Streitbeilegungsstellen angezeigt. Hinweis: Die Internetseite der EU-Kommission ist auch in deutscher Sprache aufrufbar, indem die Spracheinstellung entsprechend angepasst wird.