Allgemeine Rechtsaufsicht

Rechtsaufsicht über die Gebietskörperschaften im Regierungsbezirk Darmstadt (mit Ausnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Stadt Frankfurt am Main)

Das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 16 – Kommunal- und Sparkassenaufsicht - ist unmittelbare Rechtsaufsicht über zehn Landkreise, die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach am Main, die Städte mit über 50.000 Einwohnern Bad Homburg von der Höhe, Hanau und Rüsselsheim am Main (sogenannte Sonderstatusstädte), 33 kommunale Zweckverbände, sowie obere Aufsichtsbehörde über die 177 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Darmstadt.

Artikel 137 Absatz 3 der Hessischen Verfassung bestimmt ausdrücklich, dass die staatliche Aufsicht über die Kommunen in deren Selbstverwaltungsangelegenheiten auf die Rechtsaufsicht beschränkt ist.

Die Funktion der Kommunalaufsicht beruht darauf, dass die Aufsicht des Staates „die Gemeinden und Landkreise in ihren Rechten schützt“ und erst danach „die Erfüllung ihrer Pflichten sichert“ (§ 11 HGO; § 10 HKO).

Die Aufsichtsbehörden sollen sicherstellen, dass die Gebietskörperschaften im Einklang mit den Gesetzen verwaltet, dabei aber deren Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit nicht beeinträchtigt werden.

Schwerpunkte bilden Rechtsfragen aus den Bereichen Kommunalverfassung, Zweckverbände und wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden.

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