Im Rahmen der allgemeinen Anzeige kann die Betriebsaufnahme oder die Beendigung des Betriebs aufgrund der Vorgaben im Sprengstoffgesetz angezeigt werden.
Unter Betriebsaufnahme ist die Aufnahme des Betriebs, die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zu verstehen.
Die Beendigung des Betriebs liegt vor bei der Einstellung des Betriebs, der Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle.