Nahaufnahme eines Hausdachs, bei dem mehrere Ziegel fehlen

Elementarschäden

Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden

Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen in Folge von Elementarschäden, die die Betroffenen weder aus eigener Kraft noch durch sachlich gebotene Eigenvorsorge beseitigen können, kann das Regierungspräsidium staatliche Finanzhilfen bei Schäden an Gebäuden und Hausrat bei Privateigentum, an landwirtschaftlichen und gärtnerischen sowie an gewerblichen Betrieben im Rahmen einer Finanzhilfeaktion beim örtlichen Kreisausschuss oder Magistrat gewähren. Antragsteller können auch Vereine sein.

Schlagworte zum Thema