Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Als öffentlicher Arbeitgeber müssen wir im Bewerbungs- und Auswahlprozess spezielle gesetzliche Vorgaben beachten. Wir geben uns dennoch jede Mühe, die Prozesse kurz zu halten und Ihnen stets schnelle Rückmeldungen zu geben. Damit Sie jedoch einen Überblick der Prozesse im Hintergrund erhalten, möchten wir dies kurz erläutern:

  1. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie zeitnah eine Empfangsbestätigung. In diesem Zusammenhang fordern wir gegebenenfalls noch weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  2. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt die eigentliche Vorauswahl. Es werden alle eingegangenen Bewerbungen nochmals genau gesichtet und geprüft. Hierbei sind auch unsere Interessenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung) eingebunden.
  3. Anschließend erhalten Sie von uns die Rückmeldung, ob Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
  4. Nachdem Sie im Vorstellungsgespräch waren, bekommen Sie wieder zeitnah eine Mitteilung, ob wir Ihnen ein Einstellungsangebot machen können.
  5. Sollten Sie unser Einstellungsangebot annehmen, vereinbaren wir mit Ihnen, wie schnell ein Start bei uns möglich ist. Theoretisch können Sie aber bereits wenige Wochen später bei uns beginnen.

Viele dieser genannten Prozesse dauern je nach Verfahren und Bewerberzahlen mal kürzer oder länger. Zwischen Bewerbungsfristende und den Vorstellungsgesprächen sollten in der Regel aber nur zwischen vier bis sechs Wochen liegen. Sie werden im Normalfall ungefähr zwei Wochen vor dem Vorstellungsgespräch dazu eingeladen – über das E-Recruiting-System oder per Mail.

Fragen und Antworten

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um sich auf ausgeschriebene Stellen bei uns zu bewerben.

Wir arbeiten mit einem E-Recruiting-System. Sie können sich daher direkt über unser Online-Bewerbungsportal bewerben, indem Sie dafür einfach auf den entsprechenden Link in der Stellenausschreibung klicken.

Alternativ ist es ebenfalls möglich, sich per Mail an die jeweils im Ausschreibungstext genannte Ansprechperson zu bewerben.

Auch klassische Papierbewerbungen sind noch möglich. Allerdings wird Ihre Bewerbung im weiteren Verlauf digital bearbeitet, sodass wir um Ihre Bewerbung über das E-Recruiting-System oder per Mail bitten, um unnötiges Papier zu sparen und den Bearbeitungsaufwand gering zu halten.

Ihre Bewerbungsunterlagen sollten bestehen aus:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf, gerne mit Foto
  • Schulabschlusszeugnisse und gegebenenfalls Ausbildungs-/ Bachelor-/ Master-Zeugnisse
  • Gegebenenfalls Arbeitszeugnisse
  • Gegebenenfalls Zertifikate von Fort- und Weiterbildungen

Fassen Sie die genannten Unterlagen möglichst zu einer einzigen PDF-Datei zusammen und laden diese im E-Recruiting-System hoch oder schicken uns diese per Mail zu.

Bei postalischer Bewerbung reichen Sie bitte nur Kopien der Zeugnisse ein. 

Im Bewerbungsanschreiben können Sie gerne direkt die Ansprechperson aus der Stellenanzeige nennen oder auch mit der allgemeinen Formel „Sehr geehrte Damen und Herren“ beginnen.

Im Vorstellungsgespräch selbst werden außer Ihnen noch einige Vertreterinnen und Vertreter unserer Behörde teilnehmen. Hier können zum Beispiel neben Personen aus dem Personalbereich und der Fachabteilung auch Personen aus dem Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und/oder die Schwerbehindertenvertretung teilnehmen.

Das Vorstellungsgespräch hat sich im Vergleich zu früher jedoch sehr gewandelt und ist heutzutage eher ein „Kennenlerngespräch“. Genauso wie wir Sie gerne kennenlernen möchten, möchten Sie sicherlich auch uns als Menschen und Behörde kennenlernen. Insofern erhalten Sie immer auch die Möglichkeit, Fragen an uns – zum Beispiel zu unserer Behörde oder zu den konkreten Aufgaben - zu richten, die wir gerne beantworten.

Abgesehen davon haben auch wir einige Fragen vorbereitet, die wir Ihnen nach und nach stellen werden. Dabei geht es vor allem darum, Sie als Person näher kennenzulernen und zu schauen, welches fachliche Wissen Sie bereits mitbringen. Durch das Gespräch leitet die Person aus dem Personalbereich – meist ist das die Ansprechperson, mit der Sie bereits im Vorfeld Kontakt hatten. Fachliche Fragen werden außerdem meist noch von der Person aus der Fachabteilung gestellt.

Insgesamt dauern die Gespräche zwischen 30 und 60 Minuten.

Da Sie sicherlich gerne so schnell wie möglich nach dem Vorstellungsgespräch eine Rückmeldung von uns erhalten möchten, arbeiten wir hier im Anschluss auf Hochtouren. Die gesetzlichen Rahmenbedingen des öffentlichen Dienstes schreiben nach den Gesprächen eine Beteiligung von verschiedenen Behördenvertretungen (zum Beispiel der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrats) vor. Dadurch dauert es immer einige, wenige Tage, bis Sie von uns hören. In der Regel schaffen wir es jedoch, Ihnen bereits im Laufe der darauffolgenden Woche eine Rückmeldung geben zu können.

Da wir als öffentlicher Arbeitgeber an Tarifverträge (Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H)) bzw. das Hessische Besoldungsgesetz gebunden sind, können wir Ihr Gehalt nicht frei verhandeln. Vielmehr ist bereits durch die Aufgabenstruktur der ausgeschriebenen Stelle festgelegt, in welcher Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe die Stelle ausgeschrieben werden kann.

Sie finden in jeder Stellenausschreibung eine Information zu der jeweiligen Entgelt- oder Besoldungsgruppe, z.B. „Eine Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe bis zu A 9 HBesG, für Beschäftigte in der EG 9b TV-H“ oder “Eine Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 13 TV-H“. Da die tatsächliche Höhe Ihres späteren Gehalts bzw. Ihrer späteren Besoldung von vielen Faktoren abhängt (z.B. Berufsvorerfahrung oder Familienstand), können wir im Vorfeld keine ganz konkreten Beträge nennen. Grundsätzlich ist aber alles durch das Hessische Besoldungsgesetz oder den Tarifvertrag des Landes Hessen geregelt und festgelegt.

Eine gute Möglichkeit, um Ihr späteres Gehalt oder Ihre spätere Besoldung ungefähr selbst zu errechnen, bietet z.B. der Online-Rechner unter https://oeffentlicher-dienst.info/Öffnet sich in einem neuen Fenster. Dort können Sie die im Ausschreibungstext genannte Entgelt- oder Besoldungsgruppe eingeben und z.B. durch Ihren Familienstand ergänzen und errechnen. Falls Sie hierbei Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an die im Ausschreibungstext genannte Ansprechperson wenden. Hier sei aber betont, dass die dort errechneten Beträge nur zur Orientierung dienen und das spätere Gehalt davon abweichen kann.

Gerne können Sie sich auch nach einer erfolglosen Bewerbung erneut bei uns auf eine passende Stelle bewerben. Es hat in der Vergangenheit bereits mehrmals geklappt, dass sich eine Bewerberin oder ein Bewerber im wiederholten Anlauf erfolgreich beworben hat und eingestellt werden konnte.

Weitere Fragen?

Sollten Sie noch weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das unten stehende Mail-Postfach oder direkt an die Ansprechperson in der jeweiligen Stellenausschreibung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Schlagworte zum Thema