Als öffentlicher Arbeitgeber müssen wir im Bewerbungs- und Auswahlprozess spezielle gesetzliche Vorgaben beachten. Wir geben uns dennoch jede Mühe, die Prozesse kurz zu halten und Ihnen stets schnelle Rückmeldungen zu geben. Damit Sie jedoch einen Überblick der Prozesse im Hintergrund erhalten, möchten wir dies kurz erläutern:
- Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie zeitnah eine Empfangsbestätigung. In diesem Zusammenhang fordern wir gegebenenfalls noch weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt die eigentliche Vorauswahl. Es werden alle eingegangenen Bewerbungen nochmals genau gesichtet und geprüft. Hierbei sind auch unsere Interessenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung) eingebunden.
- Anschließend erhalten Sie von uns die Rückmeldung, ob Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
- Nachdem Sie im Vorstellungsgespräch waren, bekommen Sie wieder zeitnah eine Mitteilung, ob wir Ihnen ein Einstellungsangebot machen können.
- Sollten Sie unser Einstellungsangebot annehmen, vereinbaren wir mit Ihnen, wie schnell ein Start bei uns möglich ist. Theoretisch können Sie aber bereits wenige Wochen später bei uns beginnen.
Viele dieser genannten Prozesse dauern je nach Verfahren und Bewerberzahlen mal kürzer oder länger. Zwischen Bewerbungsfristende und den Vorstellungsgesprächen sollten in der Regel aber nur zwischen vier bis sechs Wochen liegen. Sie werden im Normalfall ungefähr zwei Wochen vor dem Vorstellungsgespräch dazu eingeladen – über das E-Recruiting-System oder per Mail.