Hessenweite Zuständigkeiten

Neben zahlreichen Aufgaben im Regierungsbezirk Darmstadt hat das Regierungspräsidium Darmstadt auch hessenweite Zuständigkeiten.

Abteilung I

Zentralabteilung, Inneres

Vergabekammern des Landes Hessen

  • Entscheidungen über Nachprüfungsanträge nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)

  • Bescheinigungen nach § 4 Nummer 20 Umsatzsteuergesetz (UStG) für kulturelle Einrichtungen
  • Abrechnung der Leistungen des Medical Airport Service (MAS) für die arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung aller Behörden und Dienststellen

Bewilligung von Ausgleichsleistungen für Kosten der Gemeinden bei der Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen

Hundeverordnung

  • Benennung von sachverständigen Personen oder Stellen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) 
  • Überwachung der Einhaltung der Standards bei Sachkunde- und Wesensprüfungen durch die benannten sachverständigen Personen/Stellen

Kampfmittelräumdienst

  • Kampfmittelräumung und -vernichtung
  • Luftbildauswertungen und Stellungnahmen zu mit Kampfmitteln belasteten Grundstücken

Waffengesetz

  • § 2 Absatz 1 Nummer 2 Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (WaffGDV) – Anerkennung von Schießsportverbänden
  • § 3 WaffGDV – Kontaktstelle im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums

Abteilung II

Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel

Zentralisierte Pass-/Passersatzbeschaffung für pakistanische Staatsangehörige

  • Glücksspielaufsicht
  • Spielersperrsystem (bundesweit)
    • Zentrale und glücksspielübergreifende Spielersperrdatei OASIS

Glücksspiel

  • Erteilung der Erlaubnis von terrestrischen Pferdewetten (Buchmacher und Totalisatoren) und deren Aufsicht
  • Erteilung der Erlaubnis für Lotterien in Form des Gewinnsparens, auch für das Internet und deren Aufsicht
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen nach § 18 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG)
  • Untersagung unerlaubten terrestrischen Glücksspiels und der Werbung hierfür mit Ausnahme der Wettvermittlungsstellen
  • Untersagung unerlaubten Glücksspiels, welches ausschließlich in Hessen im Internet angeboten wird
  • Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben von Wettvermittlungsstellen und Durchführung der Erstüberwachung

Geldwäsche

  • Aufsicht über terrestrische Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Konsumcannabisgesetz

  • Erteilung der Erlaubnis für Anbauvereinigungen

  • Zentrale Zuweisungsstelle des Landes Hessen (Erstverteilung und Zuweisung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, ukrainischen Geflüchteten, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern, Humanitären Aufnahmeprogrammen, Afghanischen Ortskräften, Resettlement-/Relocation-Verfahren, jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in die hessischen Gebietskörperschaften)
  • Umverteilung (landesintern und länderübergreifend) von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und ukrainischen Geflüchteten
  • Landeskoordinierungsstelle (Verteilung Geflüchteter mit besonderen Bedarfen)
  • Landesbeauftragter im Erstverteilungsverfahren „EASY“ und landesweiter Administrator für das „FREE“-Verteilverfahren
  • Erstattung der Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung sowie für die soziale Betreuung von Geflüchteten und Krankenkostenerstattung an die hessischen Gebietskörperschaften nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) und dem Hessischen Integrations- und Teilhabegesetz (IntTG) 
  • Rückkehrhilfen REAG/GARP über die Internationale Organisation für Migration (IOM)
  • Pauschale Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
  • Personalkostenerstattung an die hessischen Jugendämter
  • Umsetzung des Erstattungsverfahrens nach § 18 Absatz 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Entschädigungsbehörde in Hessen (insbesondere Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) und dem Hessischen NS-Härtefonds)
  • Förderungen nichtinvestiver sozialer Maßnahmen in den Bereichen Integration / Sprachförderung / Bürgerengagement / Freiwilliges Soziales Jahr / Antidiskriminierung und Hessischer Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt (APAV)
  • Aufsicht über die in Hessen tätigen Betriebskrankenkassen und Pflegekassen
  • Hessische Fördereinrichtung für junge Zugewanderte Hasselroth
  • Bescheinigungen nach § 4 Nummer 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) für soziale Berufe

Abteilung III

Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr

  • Technisches Referendariat in der Ausbildungsrichtung Städtebau: Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt für ganz Hessen
  • Technisches Referendariat in der Ausbildungsrichtung Stadtbauwesen: Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt für ganz Hessen (wird derzeit nicht ausgebildet)

  • Zustimmung im Einzelfall nach § 23 Satz 1 und Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) sowie zur Erklärung des Zustimmungsverzichts im Einzelfall nach § 23 Satz 2 und § 17 Absatz 4
  • Anerkennung von Prüfingenieurinnen und -ingenieuren und Prüfsachverständigen für Standsicherheit nach der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) – Anerkennungsverfahren, Prozessführung, Fachaufsicht, Schlichtungsverfahren, Statistische Auswertungen (landesweit)
  • Mitglied im Prüfungsausschuss für Prüfsachverständige für Brandschutz bei der Architekten- und Stadtplanerkammer gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 3 der HPPVO
  • Anerkennung von bauvorlageberechtigten Personen (§ 67 Absatz 4 HBO), die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind und nicht über eine Qualifikation entsprechend der Forderungen des § 67 Absatz 2 oder 3 HBO verfügen (landesweit)
  • Befähigungszeugnisse für Verantwortliche der Veranstaltungstechnik nach § 39 Muster- Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) / Hessische Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR)

Versicherungsaufsicht über kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)

  • Entscheidung über Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
  • Untersagung des Geschäftsbetriebes
  • Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebes
  • Beratung der kleineren Vereine auf Gegenseitigkeit

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • Entscheidung über Anträge, die nicht Fortbildungsmaßnahmen der zentralen Fortbildung betreffen und für die eine Delegation durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) an andere Dienststellen nicht erfolgt ist
  • Entscheidung über Anträge von Bildungseinrichtungen, soweit diese nicht der Aufsicht durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) unterliegen
  • Entscheidung über Anträge von Bildungseinrichtungen, soweit sie auf einen Beruf im Bereich der Wirtschaft, auf die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder auf Prüfungen vorbereiten, die vor juristischen Personen des öffentlichen Rechts in seinem Geschäftsbereich abgelegt werden (zum Beispiel Lehrgänge, Kurse und Seminare für Aus- und Fortbildung von über- und außerbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen der Wirtschaft oder von privaten Bildungsträgern/-anbietern; Prüfungen vor zuständigen Stellen)

  • Technische Aufsicht über die Straßenbahnunternehmen
  • Landeseisenbahnaufsicht
  • Für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Hessen nimmt das Regierungspräsidium Darmstadt die Aufsicht gemäß § 46 der Verordnung zur Änderung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 09.05.2012 (GVBl. I S. 146) wahr
  • Gewährung von Ausgleichszahlungen für betriebsfremde Aufwendungen nach § 16 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
  • Marktüberwachung für Seilbahnen

  • Anordnung und Aufhebung von Übermittlungssperren gemäß § 41 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
  • Aufsicht über die Technische Prüfstelle des Landes Hessen gemäß §§ 13 und 15 Kraftfahrzeugsachverständigengesetz (KfSachvG) und Anerkennung der amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §§ 1–9 und 15 KfSachvG
  • Aufsicht über die staatlich anerkannten Überwachungsorganisationen für das Kraftfahrzeugwesen gemäß Anlage VIII b zu § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einschließlich deren Anerkennung
  • Prüfungsausschüsse für Kraftfahrzeugsachverständige und Prüfingenieure gemäß KfSachvG in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG) sowie gemäß Anlage VIII b zu § 29 StVZO
  • Anerkennung von Kfz-Werkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen, Abgasuntersuchungen und Gassystemeinbauprüfungen nach Anlagen VIII a und c zu § 29 StVZO
  • Anerkennung von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung und ihre Begutachtungsstellen nach § 66 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Anerkennung von Stellen für Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis nach § 68 FeV
  • Anerkennung von Trägern von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a FeV

Abteilung IV

Umwelt Darmstadt (IV/Da), Frankfurt (IV/F) und Wiesbaden (IV/Wi)

  • Unterhaltung und Bewirtschaftung landeseigener Altrheine gemäß § 25 Hessisches Wassergesetz (HWG)
  • Deichaufsicht an Rhein- und Maindeichen gemäß § 63 HWG
  • Deichverteidigung gemäß § 53 HWG an Rhein- und Maindeichen
  • Bau, Sanierung und Unterhaltung landeseigener Hochwasserschutzanlagen gemäß § 48 HWG

Zentraler Hochwasserwarn- und -meldedienst an Rhein und Main

Wasserwirtschaftliche Qualitätssicherung im Bereich Cross Compliance

  • Vollzug der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
  • Anerkennung von Fachkundelehrgängen nach Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Deponieverordnung (DepV)
  • Überwachung außerhessischer Sammler, freiwilliger Rücknehmer und Entsorger, Transporteure, Makler in Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland
  • Ausländische Beförderer und Sammler
  • Abfallüberwachungssystem ASYS Fachanwendungsbetreuer Stufe 2

Bekanntgabe nach § 29 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von § 29 a Sachverständigen für Anlagensicherheit (Anerkennung von Sachverständigen mit Sitz in Hessen, Anerkennung gilt bundesweit)

Chemikalienrecht

Überwachung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen gemäß Zehnter Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) und Benzinbleigesetz (BzBlG)

Zentrale Überprüfung von Entsorgern, Sammlern und Rücknehmern mit Sitz in Rheinland-Pfalz und hessenbezogenen Tätigkeiten

Anerkennung von Lehrgängen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte nach der Fünften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (5. BImSchV)

  • Bergreferendariat: Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt für ganz Hessen
  • Bergvermessungsreferendariat: Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt für ganz Hessen (wird derzeit nicht ausgebildet)
  • Erhebung- und Erstellung der Montanstatistik nach § 9 der Unterlagen-Bergverordnung Markscheidewesen
  • Vergabe von Bergbauberechtigungen nach §§ 7 ff. Bundes-Berggesetz (BBergG)
  • Festsetzung und Erhebung der Feldes- und Förderabgabe nach § 30 BBergG in Verbindung mit der Hessischen Verordnung über Feldes- und Förderabgaben (FVO)
  • Anerkennung von Markscheidern gemäß § 64 Absatz 1 Satz 2 BBergG
  • Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über Markscheider und über die Ausführung markscheiderischer Arbeiten nach § 69 Absatz 3 BBergG
  • Anerkennung einer anderen Person nach § 13 Absatz 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV)
  • Führung Rissarchiv (Fundamentalrisse, Zulegerisswerk, Urrisse)
  • Berechtsamswesen
  • Zulegungsverfahren nach § 35 BBergG
  • Führung des Berechtsamsbuchs und der Berechtsamskarte nach § 75 BBergG
  • Abwicklung bergrechtlicher Gewerkschaften (§ 164 BBergG)

Abteilung V

Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz

  • Prüfstelle für Wein, Sekt, Branntwein Hessen
  • Durchführung des Wettbewerbs Landeswein- und Sektprämierung
  • Bewilligungsstelle für die Förderprogramme im Weinbau
  • Erhebung der Abgaben für die gebietliche Absatzförderung und der Abgabe für den Deutschen Weinfonds
  • Bewilligung der Absatzfördermittel für die Gebietsweinwerbungen
  • Projektförderung Weinbau
  • Pflanzenbeschau und Vergabe Pflanzenpass Reben
  • Reblausbekämpfung
  • Schaderregermonitoring und Warnhinweis Weinbau
  • Zuständige Stelle für die Durchführung des Systems der landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste auf dem Gebiet des Weinbaus und der Kellerwirtschaft nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2021/2115
  • Beratung im Weinbau zu Pflanzenschutz, Wasserrahmenrichtlinien, Düngung, Keller- und Betriebswirtschaft, Weinbautechnik
  • Träger öffentlicher Belange im Weinbau
  • Anbauregelungen Wein
  • Führung der Weinbaukartei
  • Fortbildung von Weinbaubetrieben und Schulung von Weinprüfern

  • Bewilligungsstelle für forstliche Fördermaßnahmen
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Hessischem Waldrecht

Bewilligungsstelle für die Förderung von nicht produktiven investiven Naturschutzmaßnahmen nach dem Rahmenplan über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)

  • Task-Force Lebensmittelsicherheit Hessen
  • Landeskontaktstelle in den EU-Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX
  • Landeskontaktstelle zur Überwachung des Internethandels (G@ZIELT)
  • Landesverbindungsstelle im System für Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC)
  • Betrieb von Plattform und App „lebensmittelwarnung.de“
  • Ausstellung von Freihandelsbescheinigungen
  • Weinrechtliche Ordnungswidrigkeiten
  • Lebensmittelrechtliche Verwaltungsverfahren im Bereich Wein
  • Fortbildung und Prüfung von Lebensmittelkontrolleuren, Tiergesundheitsaufsehern und amtlichen Fachassistenten und Geschäftsführung des Berufsbildungsausschusses
  • GMP-/GDP-Inspektorat für Tierarzneimittel

Abteilung VI

Arbeitsschutz

  • Vollzug des Heimarbeitsgesetzes (HAG)
  • Erstattung der ärztlichen Untersuchungskosten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Gestattungen nach § 13 Absatz 2 der Elften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV) – betrifft das Inverkehrbringen von Einzelanfertigungen von Explosionsschutzprodukten, die das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren nicht durchlaufen können, zum Beispiel weil unverzüglich Ersatz in einer Anlage benötigt wird

  • Anerkennung von zur Prüfung befähigten Personen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – betrifft den Nachweis der ausreichenden Qualifikation und das Vorhandensein von Prüfeinrichtungen bei Personen, die explosionsgeschützte Produkte nach Instandsetzungen prüfen
  • Als Fachzentrum „Informationssysteme hessischer Arbeitsschutzbehörden“
  • DV-Fachanwendungsbetreuung von IFAS

Als Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz zuständig für

  • Beratung der Arbeitsschutzverwaltung, Berufsgenossenschaften, Beschäftigten in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
  • Angelegenheiten der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
  • Untersuchung der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Ermächtigung von Ärzten für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichen Rechtsvorschriften

Stand: 1. August 2024

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