Eine junge Frau hält einen Vortrag vor einer Gruppe

Lehrgang AbfAEV

Die regelmäßige Teilnahme an Lehrgängen zur Fortbildung ist für Inhaberinnen und Inhaber von Beförderungserlaubnissen zwingend erforderlich.

Inhaberinnen und Inhaber von Beförderungserlaubnissen müssen sich regelmäßig weiterbilden. Mindestens alle 3 Jahre müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung des Transportbetriebs verantwortlichen Personen an entsprechenden Lehrgängen teilnehmen.

Für die Anerkennung von Lehrgängen nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) hessische Anbieter ist zentral die Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig.

Die Lehrgangsinhalte sind in Anlage 1 der AbfAEV aufgeführt. Die Lehrgangsgestaltung orientiert sich an der Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LAGA (in der Fassung vom 03.07.2007), die derzeit überarbeitet wird. 

Der Antrag auf Anerkennung ist formlos. Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Darstellung der Inhalte und des Ablaufs der Lehrgänge
  • Vitae der Dozentinnen / Dozenten.
  • Auflistung der Lehrgangsunterlagen

Während der rund drei Jahre der Covid-19-Pandemie konnten Erfahrungen im Bereich von online-Lehrgängen gewonnen werden.
Bis zur Aktualisierung der oben genannten LAGA-Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ können Fachkundelehrgänge nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bis auf Weiteres auch als online-Veranstaltung zugelassen werden.

Voraussetzung für die Zulassung sind

  • die konkrete Angabe der betroffenen Kurse
  • eine gegenüber Präsenz-Lehrgängen erhöhte Anzahl an Lehrgangstagen, um die Unterrichtseinheiten besser verteilen zu können
  • die Angabe der maximalen Anzahl der Teilnehmenden
  • die Darlegung der Sicherstellung der Teilnahmekontrolle
  • die Darlegung, wie Interaktionen während des Kurses und wie die Einbindung der Zuhörenden durch die Referentinnen / Referenten erfolgen sollen
  • die Darlegung der Erfolgskontrollen / Tests während und zum Abschluss der Kurse.

Die Kosten für die Anerkennung der Kurse belaufen sich zur Zeit auf 1.000,00 €.

Die Anerkennung ist auf 3 Jahre befristet, um die Aktualität der Lehrgangsinhalte sicherzustellen. Die Kosten für die Verlängerung, die unter Vorlage der aktualisierten Lehrgangsinhalte formlos zu beantragen ist, belaufen sich zur Zeit auf 600,00 €.

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