Inhaberinnen und Inhaber von Beförderungserlaubnissen müssen sich regelmäßig weiterbilden. Mindestens alle 3 Jahre müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung des Transportbetriebs verantwortlichen Personen an entsprechenden Lehrgängen teilnehmen.
Für die Anerkennung von Lehrgängen nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) hessische Anbieter ist zentral die Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig.
Die Lehrgangsinhalte sind in Anlage 1 der AbfAEV aufgeführt. Die Lehrgangsgestaltung orientiert sich an der Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LAGA (in der Fassung vom 11.06.2024).
Der Antrag auf Anerkennung ist formlos. Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Darstellung der Inhalte und des Ablaufs der Lehrgänge
- Vitae der Dozentinnen / Dozenten.
- Auflistung der Lehrgangsunterlagen
Fachkundelehrgänge nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) können auch als online-Veranstaltungen zugelassen werden. Lehrgänge im online-Format bedürfen weiterer besonderer Anforderungen, die zusätzlich erfüllt werden müssen, um eine Gleichwertigkeit von Lehrgängen in Präsenz und im online-Format sicherzustellen.
Die Kosten für die Anerkennung der Kurse belaufen sich zur Zeit auf 1.000,00 €.
Die Anerkennung ist auf 3 Jahre befristet, um die Aktualität der Lehrgangsinhalte sicherzustellen. Die Kosten für die Verlängerung, die unter Vorlage der aktualisierten Lehrgangsinhalte formlos zu beantragen ist, belaufen sich zur Zeit auf 600,00 €.