Inhaberinnen und Inhaber von Beförderungserlaubnissen müssen sich regelmäßig weiterbilden. Mindestens alle 3 Jahre müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung des Transportbetriebs verantwortlichen Personen an entsprechenden Lehrgängen teilnehmen.
Für die Anerkennung von Lehrgängen nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) hessische Anbieter ist zentral die Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig.
Die Lehrgangsinhalte sind in Anlage 1 der AbfAEV aufgeführt. Die Lehrgangsgestaltung orientiert sich an der Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LAGA (in der Fassung vom 03.07.2007).
Der Antrag auf Anerkennung ist formlos. Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Darstellung der Inhalte und des Ablaufs der Lehrgänge
- Vitae der Dozentinnen / Dozenten.
- Auflistung der Lehrgangsunterlagen
Die Kosten für die Anerkennung der Kurse belaufen sich zur Zeit auf 1.000,-€.
Die Anerkennung ist auf 3 Jahre befristet, um die Aktualität der Lehrgangsinhalte sicherzustellen. Die Kosten für die Verlängerung, die unter Vorlage der aktualisierten Lehrgangsinhalte formlos zu beantragen ist, belaufen sich zur Zeit auf 600,--€.