historische Karte der Lage altes Bergwerksfeld in Bad Nauheim (als Symbolbild)

Altbergbau

Altbergbau im Bereich einzelner Grundstücke

Viele Menschen träumen von einem eigenen Heim im Grünen. Doch wo heute Baugebiete ausgewiesen werden, könnte vor vielen Jahrzehnten Bergbau betrieben worden sein – manchmal über Tage, manchmal unter Tage. Auch wenn die Spuren des damaligen Bergbaus für das ungeübte Auge heute nicht mehr in der Landschaft zu erkennen sind, haben diese Arbeiten dennoch ihre Spuren im Untergrund hinterlassen. Besonders kritisch ist dies im Bereich des untertägigen Bergbaus. Beim Abbau entstandene Hohlräume wurden damals nicht immer vollständig verfüllt. Bei hohen Belastungen – wie beispielsweise einem Haus – besteht daher heute die Gefahr, dass der Untergrund sich setzt oder alte Strecken, Stollen und Schächte einbrechen. Dabei können erhebliche Schäden an Gebäuden und Grundstücken entstehen.

Die Bergaufsicht wird daher von den Kommunen bereits im Rahmen der Bauleitplanung um Stellungnahme gebeten. Dabei wird unter anderem überprüft, in wieweit Hinweise auf ehemals betriebenen Bergbau vorliegen und die daraus resultierenden Erkenntnisse an die Kommunen weitergegeben.

Das Regierungspräsidium als Bergbehörde erteilt auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung im Bereich eines Grundstücks (Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.).

Dem Antrag ist beizufügen

  • ein aussagekräftiger Lageplan, welcher die räumliche Lage und die genaue Umgrenzung des im Antrag aufgeführten Grundstücks weiter verdeutlicht.
  • ein Grundbuchauszug (Abteilung eins) oder amtlicher Lageplan, aus dem hervorgeht, dass die antragstellende Person Eigentümer(in) des im Antrag aufgeführten Grundstückes ist.
  • eine Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person berechtigt ist, die gewünschten Informationen anzufordern.
  • eine Gebührenübernahmeerklärung.

Sollten Sie bei der Errichtung Ihres Eigenheims auf Hohlräume treffen, ist das Ordnungsamt als Gefahrenabwehrbehörde darüber zu informieren.

Seit 2011 können von der Bergbehörde bereitgestellte Informationen über Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Hessen im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie bezogen werden. Dort werden landesweite Erstinformationen über untergrundbezogene Gefährdungspotenziale durch Veränderungen des Untergrundes als Folge des seit Jahrhunderten in Hessen betriebenen Bergbaus angeboten.

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