Auf dem Bild lädt ein Bagger staubendes Material auf einem LKW ab.

Nachbarschaftsbeschwerden

Das Regierungspräsidium (RP) als Bergbehörde überwacht Bergbaubetriebe in Hinblick auf die Einhaltung aller berg-, immissionsschutz-, abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften, überwiegend auch in Hinblick auf den Arbeitsschutz.
Für den Wasserschutz sind hingegen die Wasserbehörden zuständig - RP oder Kreis -,
für den öffentlichen Straßenverkehr die Straßenverkehrsbehörden,
für den Natur- und Artenschutz der RP als Naturschutzbehörde.

Wer den Verdacht hat, dass ein Bergbaubetrieb sich eventuell nicht an Vorschriften oder Genehmigungen hält oder konkrete Beschwerden vortragen möchte, kann die Bergbehörde telefonisch oder schriftlich (auch per Telefax) informieren. Dabei sollten möglichst präzise Angaben über Zeit, Ort, Häufigkeit, Umfang des möglichen Verstoßes gemacht werden. Auf Wunsch kann die Beschwerde vertraulich behandelt werden. Eventuelle Beweismittel wie Fotos, Videos oder weitere Zeugen sollen angegeben werden.

Die Behörde überprüft sodann die Rechts- und Genehmigungslage, führt ggf. einen Ortstermin durch und wird bei Feststellung eines Verstoßes dem Betreiber Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Wenn es erforderlich oder zweckmäßig erscheint, wird die Behörde verwaltungsrechtliche Maßnahmen einleiten (z. B. Vollstreckungsmaßnahmen, Bußgelder, nachträgliche Auflagen). Die Beschwerdeführer werden vom Ergebnis der Überprüfung verständigt.

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