2 Männer mit Bauhelmen von hinten, die in der Ferne zeigen

Bauleitplanung Bergaufsicht

Die Aufgaben der Bergaufsicht als Träger öffentlicher Belange

Die Bergaufsicht wird bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Dadurch erhält sie die Möglichkeit, ihre Belange in die Planungen mit einzubringen.

Zu den von der Bergaufsicht zu vertretenden Belangen zählt die Sicherung der Rohstoffversorgung, indem Lagerstätten von Bebauung möglichst freigehalten werden. Um die Gewinnung durch eine heranrückende Wohnbebauung nicht zu erschweren oder gar zu verhindern, weist die Bergaufsicht zudem auf nahegelegene, bereits bestehende oder geplante Betriebe hin.

Da sich Informationen über Altbergbau ebenfalls bei der Bergaufsicht befinden, wird das Plangebiet auch hinsichtlich einer möglichen Bergschadensgefährdung betrachtet. Auf Grund vor allem wegen Kriegsfolgen unvollständiger Unterlagen sind der Bergaufsicht jedoch für diesen Themenbereich keine abschließenden Aussagen möglich.

Ausgangspunkt für die bergbauliche Stellungnahme ist die Recherche in einem GIS-gestützten Programm und der damit verknüpften Datenbank. Auf Grund der daraus resultierenden Erkenntnisse äußert sich die Bergaufsicht zu den oben genannten Themengebieten. Jährlich werden am Standort Wiesbaden circa 500 Stellungnahmen auf diese Weise verfasst.

In wie weit die durch die Bergaufsicht eingebrachten Informationen und Hinweise in den weiteren Planungen berücksichtigt werden, obliegt jedoch der Abwägung durch die Städte und Gemeinden.

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