Leitungen und Netze

Das Regierungspräsidium ist zuständige Planfeststellungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Südhessen.

Nach § 43 EnWG sind die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr planfeststellungspflichtig. Zusätzlich zu diesen Freileitungsvorhaben können auf Antrag des Vorhabenträgers auch die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung eines Erdkabels mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt planfestgestellt werden.

Das Regierungspräsidium ist jedoch nicht für die Durchführung solcher Verfahren zuständig, wenn es sich um Höchstspannungsleitungen handelt, die im Bundesbedarfsplangesetz als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind. In diesem Fall ist die Bundesnetzagentur zuständige Planfeststellungsbehörde (§ 1 Nr. 1 Planfeststellungszuweisungverordnung -PlfZV-).

Zu den Aufgaben des Regierungspräsidiums gehört weiterhin die Planfeststellung von Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter.

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