Bewirtschaftungspläne und -studien für das Grundwasser

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Der Einwohnerzuwachs und die wirtschaftliche Entwicklung haben in Südhessen zu einem erheblichen Zuwachs des Wasserverbrauches geführt.

Zurzeit liegt das Gesamtwasseraufkommen für die öffentliche Trinkwasserversorgung bei circa 250 Millionen m³ pro Jahr.

Es zeigt sich, dass die Bewirtschaftung des Grundwassers bei isolierter Betrachtung der einzelnen Grundwasserentnahmen und Versorgungsanlagen nicht möglich ist. Um Wechselwirkungen zwischen einzelnen Gewinnungs- und Versorgungsgebieten beurteilen zu können und – wenn erforderlich – steuernd einzugreifen, wurden bei den Regierungspräsidien verschiedene Instrumente eingeführt:

  • Für den Regierungsbezirk Darmstadt wird jährlich die so genannte Wasserbilanz Rhein-Main aufgestellt. Sie liefert jeweils eine aktuelle Übersicht der Trinkwassergewinnung und der Verteilung zwischen den Versorgungsgebieten und dem Wasserverbrauch.
  • Für die bedeutenden Wasservorkommen im Hessischen Ried und im Vogelsberg wurden Bewirtschaftungskonzepte aufgestellt. Diese enthalten Vorgaben für eine ökologisch verträgliche Grundwassergewinnung und sind bei der Zulassung jeder einzelnen Grundwasserentnahme zu beachten.
  • Für die hessische Untermainebene, aus welcher bis zu einer halbe Millionen Menschen in Stadt und Kreis Offenbach sowie Teilen des Kreises Darmstadt-Dieburg versorgt werden, wurde eine Studie zur Grundwasserbewirtschaftung entwickelt. Diese gibt Aufschluss über die Verfügbarkeiten der Ressource bei einer umweltverträglichen Bewirtschaftung und ermöglicht eine Planungsgrundlage für Behörden, Kommunen und Wasserversorger.
  • Für die Versorgungsgebiete einzelner Wasserversorgungsunternehmen und Kommunen werden Wasserversorgungskonzepte erstellt.  Diese bewerten die Gesamtsituation zur Wasserversorgung in einem Gebiet vom Bevölkerungs- und Klimawandel, über die wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Bedingungen bis hin zur Versorgungsstruktur.  Sie ermöglichen damit eine ökologisch verträgliche Grundwassergewinnung im jeweiligen Versorgungsgebiet.
  • Die am 22.12.2000 in Kraft getretene Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist die gemeinsame Grundlage allen wasserwirtschaftlichen Handelns in den Staaten der EG. Sie soll sicherstellen, dass die Oberflächengewässer und das Grundwasser nachhaltig bewirtschaftet werden und bis 2027 ein guter Zustand aller Gewässer erreicht ist.
    Um die Ziele der WRRL zu verwirklichen, wurden hierzu - nach Bestandsaufnahme des Zustands der Gewässer - für jede Flussgebietseinheit Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für Grund- und Oberflächengewässer aufgestellt, die turnusmäßig überarbeitet werden.

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