Kooperationen

Freiwillige, privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Wasserversorger und den im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten

Eine Kooperationsvereinbarung ist ein privatrechtliches Abkommen zwischen dem Wasserversorgungsunternehmer und den nutzungsberechtigten Landwirten im Wasserschutzgebiet. Das Ziel einer Zusammenarbeit liegt in

  • der Verringerung der Nitrat- oder Pflanzenschutzmittelgehalte im geförderten Rohwasser und
  • der Beibehaltung einer effizienten landwirtschaftlichen Nutzung im Wasserschutzgebiet.

Die Inhalte werden zwischen dem Wasserversorgungsunternehmen und den Landwirten unter fachkundiger Anleitung der Landwirtschaftsverwaltung oder eines Sachverständigen Dritten (Beratungsbüro) erarbeitet. Die Kooperation zwischen Land- und Wasserwirtschaft, so wie sie auch in der Wasserschutzgebietsverordnung vorgesehen ist, kann daher als Möglichkeit gesehen werden, den Konflikt zu entschärfen, der aus den strengen Anforderungen an die ordnungsgemäße Landwirtschaft und der geringen finanziellen Belastbarkeit landwirtschaftlicher Betriebe resultiert. So kann die Vereinbarung auch die gegebenenfalls damit verbundenen Ausgleichszahlungen nach §§ 52 und 96-99 WHG und nach §§ 34 und 61 HWG regeln.

Unabhängig von der rechtlich gebotenen Ausgleichspflicht bei erhöhten Anforderungen, kann in den privatrechtlichen Verträgen zwischen Wasserversorgern und Landwirten eine finanzielle Unterstützung von landwirtschaftlichen Maßnahmen durch den Wasserversorger vorgenommen werden.

Es bleibt den Kooperationspartnern in jedem einzelnen Fall überlassen, Leistung und Gegenleistung ausgewogen zu definieren. Durch die Wasserversorgungsunternehmen wird häufig honoriert, dass die Unterstützung von besonders gewässerschonenden Maßnahmen der Landwirtschaft sich langfristig positiv auf die Rohwasserbeschaffenheit auswirkt und gegebenenfalls kostenaufwendige Trinkwasseraufbereitungsanlagen entbehrlich macht.

Wichtigstes und gemeinsames Ziel von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft ist es, mit der Vereinbarung eine hohe Akzeptanz bei den Betroffenen zu erreichen, die zu einer effektiven Zusammenarbeit beider Vertragsparteien führt.