Abwasserabgabe

Für die Benutzung des Gewässers beim Einleiten von Abwasser zahlt der Betreiber Abwasserabgabe an das Land. Die rechtliche Grundlage hierzu liegt im

  • Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG) und im
  • Hessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG).

Für Einleitungen bemisst sich die Höhe der Abwasserabgabe nach den im Einleitungsbescheid festgelegten Werten für die Abwassermenge und höchstens zulässige Inhaltsstoffe wie zum Beispiel chemisch oxidierbare Stoffe (CSB), Phosphor, Stickstoff und organische Halogenverbindungen (AOX). Die Abgabe erhöht sich, wenn im Rahmen der staatlichen Überwachung Überschreitungen festgestellt wurden.

Aus den zweckgebundenen Mitteln der Abwasserabgabe werden Aufwendungen und Maßnahmen zum Schutz der Gewässer finanziell gefördert. Maßnahmen der Betreiber zum Gewässerschutz können unter bestimmten Voraussetzungen die zu zahlende Abwasserabgabe dauerhaft oder zeitweise mindern.

Schlagworte zum Thema