Unter industriellem Abwasser versteht man Abwasser aus Anlagen für gewerbliche und industrielle Zwecke, soweit es sich nicht um häusliches Abwasser oder Niederschlagswasser handelt.
Beim Ableiten in der Kanalisation, dem Behandeln in Abwasserbehandlungsanlagen sowie dem Einleiten von industriellem Abwasser in das Gewässer muss das Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Hilfe von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser in Gewässer, Genehmigungen zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen und Genehmigungen für unter das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fallende Abwasserbehandlungsanlagen um.
Wir sind als Obere Wasserbehörde für gewerbliches Abwasser zuständig, für das der Stand der Technik festgelegt worden ist, sofern es sich nicht Abwasser aus der Fahrzeugwäsche, der Chemischreinigung oder der Zahnbehandlung handelt. In bestimmten Fällen gelten abweichende Regelungen.