Betriebsstörungen

Der Betreiber muss dem Regierungspräsidium auftretende Betriebsstörungen von Abwasseranlagen mit möglichen Auswirkungen auf Gewässer mitteilen. Das Regierungspräsidium überwacht die durch den Verursacher bereits eingeleiteten Maßnahmen, erteilt ggf. weitergehende Anordnungen zur Schadensminimierung und Gefahrenabwehr und alarmiert alle Betroffenen nach den Vorgaben des Boden- und Gewässerschutzalarmplans.

Ist eine länderübergreifende Verunreinigung des Rheins zu befürchten, löst das Regierungspräsidium über die Internationale Hauptwarnzentrale R 4 (Wasserschutzpolizei Wiesbaden) einen internationalen Rheinalarm aus. Die Unterlieger werden dann entsprechend dem Meldemuster des Internationalen Warn- und Alarmplans Rhein benachrichtigt.

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