Genehmigung

Beim Neubau von gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen oder bei wesentlichen Änderungen dieser Anlagen prüfen wir, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Bei Anlagen, die für Abwasser 

  • über oder gleich 9.000 kg BSB5/d beziehungsweise
  • 4500 m3/in zwei Stunden

ausgelegt sind, findet immer eine Umweltverträglichkeitsprüfung statt.
Bei kleineren Anlagen erfolgt eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls, ob die Baumaßnahme erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

Dann führen wir ein Genehmigungsverfahren mit einer vorgeschalteten Umweltverträglichkeitsprüfung durch, in der eine notwendige Baugenehmigung eingeschlossen ist.
Im Genehmigungsbescheid werden die Anforderungen festgesetzt, die auf Grund der umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind. Zur Verfahrensbeschleunigung kann einem vorzeitigen Beginn von Baumaßnahmen zugestimmt werden, wenn eine Genehmigung zu erwarten ist. Das Zulassungsverfahren ist in einem Verfahrenshandbuch beschrieben.

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