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Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung aller unterirdischen sowie bedeutenden oberirdischen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind beim Regierungspräsidium oder bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) anzuzeigen.

Die Bedeutung einer Anlage richtet sich nach der Wassergefährdung des enthaltenen Stoffes und ihrem Rauminhalt.

Oberirdische Anlagen für Flüssigkeiten sind anzeigepflichtig bei Stoffen

  • der WGK 1 größer 100 m3
  • der WGK 2 größer 1 m3 und 
  • der WGK 3 größer 0,22 m3.

Zur Anzeige soll das unter Download aufgeführte Formblatt (Anzeige §40 AwSV) verwendet werden.

Kontakt

Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald sowie Stadt Darmstadt

Servicestelle Gewässerschutz

Standort Darmstadt

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+49 6151 12 5266

Postanschrift
Regierungspräsidium Darmstadt
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64283 Darmstadt

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Flughafen Frankfurt, Stadt Frankfurt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

Servicestelle Gewässer- und Bodenschutz

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Regierungspräsidium Darmstadt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

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Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden

Servicestelle Gewässerschutz

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Regierungspräsidium Darmstadt
Kreuzberger Ring 17 a + b
65205 Wiesbaden